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Pressemitteilung

Produzentenallianz: Unterhaltung muss Kernelement des öffentlich-rechtlichen Auftrages bleiben

Produ­zen­ten­al­lianz betont nachdrücklich die Bedeutung der Unter­haltung als unver­zicht­bares Kernelement im öffentlich-recht­lichen Rundfunk – Produ­zenten warnen vor Beein­träch­tigung der Vielfalts­si­cherung durch Reduzierung des Schwer­punkt­auf­trages – Vorgehen wider­spricht Recht­spre­chung des Bundes­ver­fas­sungs­ge­setzes – Massive Nachteile für deutsche Produk­ti­ons­wirt­schaft durch Schwie­rigkeit, Kultur und Unter­haltung trenn­scharf abzugrenzen

Berlin, 23. Oktober 2018. Vor dem Hinter­grund nach wie vor geführter Diskus­sionen um eine Reduzierung des Auftrages des öffentlich-recht­lichen Rundfunks auf die Themen Infor­mation, Bildung und Kultur betont die Allianz Deutscher Produ­zenten – Film und Fernsehen e.V. (Produ­zen­ten­al­lianz) nochmals nachdrücklich die Bedeutung der Unter­haltung als unver­zicht­bares Kernelement im öffentlich-recht­lichen Rundfunk. Die maßgeb­liche Inter­es­sen­ver­tretung der deutschen Produ­zenten von Film-, Fernseh- und anderen audio­vi­su­ellen Werken warnt davor, die Vielfalts­si­cherung in Deutschland durch eine staats­ver­traglich festge­schriebene Reduzierung des Schwer­punkt­auf­trages des öffentlich-recht­lichen Rundfunks zu beein­träch­tigen. Zudem betonen die Produ­zenten, dass ein solches Vorgehen der Recht­spre­chung des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts wider­spräche.

Alexander Thies, Vorsit­zender der Produ­zen­ten­al­lianz: „Seit dem ersten Rundfunk­urteil hat das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt immer betont, dass die Unter­haltung zum Auftrag gehört. Zahlreiche Unter­hal­tungs­pro­gramme wie beispiels­weise die „heute-show“ oder Quizsen­dungen mit infor­ma­tivem Inhalt, aber auch Filme und Serien mit zeitge­schicht­lichem Anspruch stellen einen funktionell bedeu­tenden Teil für die insbe­sondere vom öffentlich-recht­lichen Rundfunk gefor­derte Meinungs­bildung dar. Diese dient objektiv und gleich­zeitig unter­haltend der Vielfalts­si­cherung. Zudem müssen die Anstalten laut Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt ein ‚ernst­zu­neh­mender publi­zis­ti­scher Einfluss­faktor’ bleiben. Diese Relevanz hängt auch in erheb­lichem Maße vom Umfang und der Qualität von Unter­hal­tungs­pro­grammen ab“.

Weiterhin weist die Produ­zen­ten­al­lianz auf die negativen Folgen einer Reduzierung des Schwer­punkt­auf­trages auf die Bereiche Kultur, Bildung und Infor­mation hin. Alexander Thies: „Kultur ist kein trenn­scharfer Begriff mehr. Der konkrete Inhalt des Kultur­auf­trages ist aufgrund der Schwie­rig­keiten, den Kultur­be­griff zu kontu­rieren, schwer zu bestimmen, zumal es einen recht­lichen Kultur­be­griff nicht gibt. Eine Legal­de­fi­nition der Kultur stößt an Grenzen, da die Trenn­linie zwischen Kultur und Unter­haltung nicht scharf gezogen werden kann. Eine Reduzierung des Unter­hal­tungs­an­gebots aufgrund von Unsicher­heiten in der Abgrenzung des öffentlich-recht­lichen Rundfunk­auf­trages hätte für die deutsche Produk­ti­ons­wirt­schaft fatale Folgen, da viele Arbeits­plätze der Kreativ­wirt­schaft durch Unter­hal­tungs­pro­gramme gesichert werden. Zudem entstünden den Kreativen in der Produk­ti­ons­wirt­schaft auch im inter­na­tio­nalen Wettbewerb massive Nachteile.

Es dient nicht dem öffentlich-recht­lichen Rundfunk und unserer Gesell­schaft, wenn man ihn auf einzelne Genres verengt und seinen die Vielfalt der Lebens­wirk­lichkeit entspre­chenden Programm­auftrag beschränkt. Wir fordern daher ein deutliches Bekenntnis, Unter­hal­tungs­pro­gramme als Kernbe­stand des öffentlich-recht­lichen Auftrages zu belassen.“

Die Allianz Deutscher Produ­zenten – Film & Fernsehen ist die maßgeb­liche Inter­es­sen­ver­tretung der deutschen Produ­zenten von Film-, Fernseh- und anderen audio­vi­su­ellen Werken. Sie vereint rund 260 Produk­ti­ons­un­ter­nehmen aus den Bereichen Animation, Dokumen­tation, Kinofilm, TV-Enter­tainment,
TV-Fiktion und Werbung.