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Produzentenallianz zum aktuellen Stand des 12. RÄStV

Allianz Deutscher Produ­zenten – Film & Fernsehen fordert: Die Inter­essen der Produ­zenten noch besser berück­sich­tigen

Die Allianz Deutscher Produ­zenten – Film & Fernsehen drückt die Erwartung aus, dass bei den jetzt bevorstehen­den Konsul­ta­tionen der Bundes­länder mit der EU-Kommission zum 12. Rundfunk­än­de­rungs­staats­vertrag noch einige Änderungen am Arbeits­entwurf vorge­nommen werden.
Für proble­ma­tisch hält die Produ­zen­ten­ver­ei­nigung nach wie vor die generelle Sieben-Tage-Frist bei der Einstel­lung von Programmen in die Media­theken, die keine ausschließ­lichen Eigen­pro­duk­tionen der Sender sind.
Da die Sender darauf bestehen, dass die Sieben-Tage-Abruf­rechte von Ihnen automa­tisch mit erworben werden, führt das bei einer weiteren Verwertung der Beiträge durch die Produ­zenten, z.B. für Pay-TV und Online-Ange­bote, zu einer Abwertung der Nutzungs­rechte und zu unmit­tel­baren finan­zi­ellen Verlusten.
Deshalb sollte der Abruf von Audio­vi­su­ellen Produk­tionen, die nicht als Eigen­pro­duktion herge­stellt werden, unzu­lässig sein, da das zu einer Wettbe­werbs­be­hin­derung der Produ­zenten führt. Zudem sollte ein automa­ti­scher Rechte­erwerb für die digitale Verbreitung unmöglich sein.
Rechte, die von den Rundfunk­an­stalten nicht ausge­wertet werden dürfen, sollen zudem auch nicht erworben werden.

Als einen Schritt in die richtige Richtung, die Produ­zenten durch bessere Verwer­tungs­mög­lich­keiten ihrer Rechte in der digitalen Welt zu stärken, begrüßt die Allianz Deutscher Produ­zenten – Film & Fernsehen die Protokoll­er­klärung zu § 6 des 12. Rundfunk­än­de­rungs­staats­ver­trages. Darin werden die öffentlich-recht­lichen Anstalten auf­gefordert, in ihren Selbst­ver­pflich­tungen Aussagen zu treffen, die „Film und Fernseh­pro­duk­ti­ons­un­ter­nehmen ausge­wogene Vertrags­be­din­gungen und eine faire Aufteilung der Verwer­tungs­rechte gewähren“ sollen.

Die Produ­zenten-Allianz geht davon aus, dass in den Gesprächen mit ARD und ZDF zu diesen Fragen faire Lösun­gen gefunden werden, die die Inter­essen beider Seiten angemessen berück­sich­tigen. Von einer wirt­schaft­lich leistungs­fä­higen Produ­zen­ten­land­schaft in Deutschland profi­tieren auch die Sender.

„Wir freuen uns“, so Alexander Thies, Vorsit­zender der Allianz Deutscher Produ­zenten – Film & Fernsehen, „dass die Minis­ter­prä­si­denten unsere Argumente für die Notwe­nigkeit, die Verwertung von Rechten an TV- und Spiel­filmproduktionen neu zu regeln, im 12. Rundfunk­staats­vertrag teilweise berück­sichtigt haben. Eine Neuge­staltung der Vertrags­ver­hält­nisse mit den Sendern in dieser Frage ist für die Zukunft der Produ­zenten in der digitalen Welt von essen­ti­eller Bedeutung.“ „Nur wenn die Produ­zenten Zugriff auf die digitalen Verwer­tungs­rechte haben“, so Thies weiter, „werden sie ihr Leistungs­an­gebot ausrei­chend refinan­zieren können, um auch zukünftig ein starker Partner der Fernseh­sender zu sein. Nun erwarten wir als nächsten Schritt, dass die Regelungen zur Mediathek noch einmal überdacht werden, um auch hier einen fairen Inter­es­sen­aus­gleich zu erreichen“