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Prof. Dr. Oliver Castendyk zu Urheberrechten für Werbekonzepte und Fernsehformate

Kreative Konzepte für die Fernseh- und Werbe­wirt­schaft seien häufig rechtlich nicht geschützt, schreibt Hendrik Wieduwilt in der Frank­furter Allge­meinen Zeitung. In seinem Artikel zitiert er Produ­zen­ten­al­lianz Sektions-Geschäfts­führer Prof. Dr. Oliver Castendyk. Obwohl Fernseh­formate oft inter­na­tional vermarktet würden, sage Castendyk, sei ihm kein Fall bekannt, in dem jemand erfolg­reich Urheber­rechte für sein TV-Format beanspruchte. Das liege vor allem an einem Urteil des BGH von 2003. Danach durfte eine franzö­sische Sendung im Deutschen Fernsehen als "Kinder­quatsch mit Michael" übernommen werden. "Bei nicht fiktio­nalen Formaten kommt man mit dem Urheber­recht derzeit nicht weiter", sage Castendyk.

Er empfehle, den Schutz über die Fairness­regeln des Wettbe­werbs­rechts zu suchen. Das dort geregelte Verbot von Nachah­mungen schütze etwa Modeschöp­fungen für eine Saison. Die Vermarktung von "Wer wird Millionär?" funktio­niere über die Musik und Bühnen­ele­mente: Die Idee hat ihren Preis – aber keinen Schutz,  F.A.Z., 28.07.2009, Nr. 172 / Seite 12