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Prof. Schwarz: „Keine Entwarnung“ für Kinofilmproduzenten

Im Interview mit dem medien­po­li­ti­schen Magazin promedia (Februar-Ausgabe) spricht Prof. Dr. Mathias Schwarz, Sekti­ons­ge­schäfts­führer Kino der Produ­zen­ten­al­lianz, über die wirtschaft­lichen Erwar­tungen und Aussichten der Produ­zenten, seine Erwar­tungen an das „FFG-Repara­tur­gesetz“ und das Engagement der Produ­zenten bei der Digita­li­o­sierung der deutschen Kinos.

Der Beitrag im Wortlaut:

  • Produ­zen­ten­al­lianz rechnet für 2010 und 2011 mit großen Problemen für die Filmwirt­schaft
  • Produ­zenten sind zuver­sichtlich, dass die Klage der Kinover­an­stalter keinen Erfolg haben wird
  • Digita­li­sierung der Kinos soll weiterhin durch „Virtual Print Fees“- Modell unter­stützt werden

„Leider können wir noch keine Entwarnung geben“

  • Interview mit Prof. Dr. Mathias Schwarz, Sekti­ons­ge­schäfts­führer Kino der Allianz Deutscher Produ­zenten

Das Bundes­ka­binett hat einen Novel­lie­rungs­entwurf des Filmför­de­rungs­ge­setzes (FFG) beschlossen. Diese Novelle soll verfas­sungs­recht­lichen Bedenken des Bundes­ver­wal­tungs­ge­richts in Bezug auf die Bemes­sungs­kri­terien für die verschie­denen Einzahler der Abgabe zur Unter­stützung des deutschen Kinofilms bei der Filmför­de­rungs­an­stalt (FFA) Rechnung tragen. Mit dieser kleinen Novelle des FFG soll der Streit mit den Kinobe­treibern beigelegt, die gegen­wärtig ihre Beiträge nur unter Vorbehalt einzahlen und damit die Finan­zierung der FFA-Förder­mittel langfristig gesichert werden.

Nach dem Scheitern eines Kompro­misses Ende vergan­genen Jahres hatte die Produ­zen­ten­al­lianz auf die Gefahren für die deutsche Spiel­film­pro­duktion hinge­wiesen. Obwohl der deutsche Film 2009 seinen bisher größten Markt­anteil erzielt hätte, sei die Fortsetzung dieser Erfolgs­ge­schichte jedoch durch das Scheitern der langjäh­rigen Bemühungen um einen Kompromiss mit den Kinotheatern, der eine flächen­de­ckende digitale Versorgung der Kinos und eine gesicherte Finan­zierung der FFA ermög­licht hätte, erheblich gefährdet. Gleich­zeitig haben die Kinopro­du­zenten alle konstruktiv agierenden Markt­teil­nehmer aufge­fordert, die Neuaus­richtung des Kinofilms und des Kinomarktes im digitalen Zeitalter gemeinsam zeitnah in Angriff zu nehmen.

promedia: Herr Schwarz, der deutsche Film hat 2009 einen Besucher­rekord erzielt. Worauf führen Sie dieses sehr gute Ergebnis zurück?
Schwarz:
Die deutschen Produ­zenten haben im letzten Jahr und schon in den Jahren davor zunehmend in einer Breite und Qualität produ­ziert, die für eine große Zahl von Besuchern und für verschiedene Besucher­schichten von Interesse sind. Es ist ihnen zudem immer wieder gelungen, auch Filme herzu­stellen, die dem inter­na­tio­nalen Standard entsprechen und hier auch Bestand haben.

promedia: Sie haben Anfang des Jahres auf mögliche erheb­liche Probleme verwiesen, die auf die deutschen Produ­zenten zukommen könnten. Haben Sie am Anfang des Jahres zu schwarz gemalt?
Schwarz:
Nein, leider können wir noch keine Entwarnung geben. Die Filme, die im letzten Jahr ins Kino gekommen sind und für diesen Erfolg stehen, sind im Jahr 2008 reali­siert und im Jahr 2007 finan­ziert worden, also zu einer Zeit, in der die Probleme, die sich im letzten Jahr ergeben haben, noch nicht absehbar waren. Das letzte Jahr war zum einen durch die Folgen der Finanz­krise und zum anderen durch die Wirren um die Finan­zierung der FFA geprägt. Das hat zu Produk­ti­ons­ver­schie­bungen und Erschwer­nissen bei der Finan­zierung einzelner Produk­tionen geführt, so dass leider noch keineswegs ausge­schlossen ist, dass die zu Beginn des Jahres 2009 angekün­digten Probleme sich auch beim Kinoerfolg der Kinofilme im Jahr 2010 und 2011 bewahr­heiten werden.

promedia: Wo sehen Sie gegen­wärtig die größten wirtschaft­lichen Probleme für die Produ­zenten?
Schwarz:
Das eine ist die Sicherheit der Finan­zierung der öffent­lichen Förderung sowohl durch die FFA als auch durch die Länder­för­derer. Hier ist in der Tat die Finan­zierung durch die FFA noch immer nicht gesichert, selbst wenn sich eine gewisse Hoffnung weiterhin hält, dass es zu einem Kompromiss mit den Kinoun­ter­nehmen kommt, der zu einer Rücknahme zumindest eines Großteils der Klagen und einer wieder vorbe­halts­losen Zahlung der Kinos führen kann. Zudem soll das FFG-Repara­tur­gesetz, die sogenannte „kleine Novelle“, auf den Weg gebracht werden, die weitere Rechts­si­cherheit bringt. Aber solange die Verfahren nicht insgesamt beendet werden können, steht immer noch eine gewisse Unsicherheit im Raum, dass das FFG vom Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt kritisch beurteilt werden könnte. Das ist die eine Seite und die andere ist die Finan­zierung bei den Banken. Nur noch sehr wenige Banken sind bereit, sich im Filmfi­nan­zie­rungs­ge­schäft zu betätigen. Das hat es für den ein oder anderen Produ­zenten schon im letzten Jahr sehr schwierig gemacht, seine Finan­zierung zu schließen.

promedia: Sie sprachen die kleine Novelle des Filmför­der­ge­setzes an. Welche Erwar­tungen haben Sie insgesamt an sie?
Schwarz:
Wir benötigen vor allem eine Verläss­lichkeit der Erhebungs­grundlage. Mit der kleinen Novelle soll erreicht werden, dass die Sender ebenfalls im Gesetz einen Abgabe­maßstab vorfinden, auf Grund dessen die gesetz­lichen Zahlungs­ver­pflich­tungen der Sender berechnet werden können. Der Entwurf liegt vor, aber die Berech­nungs­mo­delle für die Anwendung dieser neuen Formen kennen wir nicht. Endgültig wird man deshalb erst urteilen können, wenn die Zahlen vorliegen. Die zweite Erwartung richtet sich deshalb an die Sender, dass sie ungeachtet dessen, was bei der Kalku­lation heraus­kommt, bei ihren vertraglich verein­barten Zahlungen bleiben. Das heißt, dass sowohl die finan­zi­ellen Beiträge zur FFA wie auch die Media­leis­tungen in verein­barter Höhe auch in Zukunft erbracht werden. Und dann geht es drittens um die große Novelle. Da ist es aber noch zu früh, um schon über Details zu sprechen. Hier wird von verschie­denen Beitrags­zahlern mit großer Vehemenz ein vorteils­ge­rechter Abgabe­maßstab als Thema genannt. Es wird aber mögli­cher­weise auch noch einmal über die einzelnen Förder­arten und die Verteilung unter den einzelnen Förde­rungen zu sprechen sein und ich denke, das wird noch eine intensive Diskussion werden.

promedia: Vor allem bei den neuen Nutzern hat sich in den letzten Monaten, seitdem die letzte Novelle auf den Weg gebracht wurde, sehr viel geändert, wenn ich daran denke, dass man inzwi­schen selbst bei bild.de Spiel­filme herun­ter­laden kann. Ist nicht gerade in diesem Bereich – der auch damals sehr umstritten war und wo man eine sehr vorsichtige Kompro­miss­lösung gefunden hat, um überhaupt die neuen Nutzer einzu­be­ziehen – vor allen Dingen auch im Interesse der deutschen Filmpro­du­zenten eine Änderung notwendig?
Schwarz:
Ja, natürlich ist die Verän­derung der digitalen Auswer­tungs­formen ein wichtiger Aspekt. Wir können heute schon feststellen, dass die Verschiebung von den DVD-Nutzungen zu Video on Demand, wenn er auch nicht schon in einem wirtschaftlich relevanten Umfang erfolgt ist, dann jeden­falls als klares Geschäfts­modell der nächsten ein bis drei Jahre vor der Tür steht. Hier wird es darum gehen, neue Abgabe­maß­stäbe zu finden, die Sorge dafür tragen, dass die Verschie­bungen, die hier in der nächsten Zukunft statt­finden werden, auch angemessen bei der Abgabe­pflicht an die FFA abgebildet werden.

promedia: Im Zusam­menhang mit der Debatte um das FFG spielt die Digita­li­sierung der Kinos eine wichtige Rolle. Bisher sollte diese Digita­li­sierung unabhängig von der Kinogröße gefördert werden. Sollte man von diesem Grundsatz abrücken und nur noch kleinere Kinos fördern, auch unter bestimmten regio­nalen und kultu­rellen Gesichts­punkten?
Schwarz:
Die flächen­de­ckende Digita­li­sierung war ein inter­es­santer Gedanke, der durchaus auch die Unter­stützung der Verleiher und Produ­zenten gefunden hat. Es liegt im Interesse der gesamten Branche, eine rasche Umstellung in Kinos jeder Art hinzu­be­kommen. Deshalb haben wir die Hoffnung immer noch nicht ganz aufge­geben, dass es zu einer umfas­senden Lösung kommt, bei der die Verleiher und damit mittelbar auch die Produ­zenten weiterhin dazu beitragen würden, dass alle Kinos, die digital umstellen oder vermehrt auch schon digital umgestellt haben, in den Genuss einer gewissen Unter­stützung durch die Branche, aber auch die öffent­liche Hand kommen können.

Je weiter die Digita­li­sierung der größeren, profi­ta­bleren Kinos aller­dings faktisch schon fortge­schritten ist, desto schwie­riger wird es, zu einem solchen umfas­senden Kompromiss zu kommen. Dann muss auch die Alter­native bedacht werden, wie wir durch Einsatz öffent­licher Förder­mittel bei den kleineren, kulturell wertvollen Kinos dafür Sorge tragen können, dass diese nicht zurück­bleiben und dass die Kinoland­schaft in ihrer Vielfalt erhalten bleibt.

promedia: Sie sagten, die Digita­li­sierung findet nach wie vor die Unter­stützung der Produ­zenten. Wie kann diese Unter­stützung aussehen?
Schwarz:
Wir haben nicht nur verbal, sondern auch mit einer Bejahung der wirtschaft­lichen Folgen für die Produ­zenten von Anfang an das Modell der „Virtual Print Fees“ mit unter­stützt. Danach würden Kinos, die digitale Kopien spielen, durch die Bezahlung dieser VPF gefördert werden. Das sind Kosten, die beim Verleiher nach der Umstellung auf die Digita­li­sierung nicht mehr tatsächlich anfallen, die dennoch in den Abrech­nungen der Verleiher gegenüber den Produ­zenten auftauchen würden. Insofern tragen die Produ­zenten dieses Modell auch wirtschaftlich mit.

promedia: Wo liegen für die Produ­zenten die Vorteile der Digita­li­sierung? Bisher geht man davon aus, dass vor allen Dingen die Verleiher und die Kinos davon wirtschaftlich profi­tieren…
Schwarz:
Wenn die Verleiher davon profi­tieren und es nach einer Umstel­lungs­phase keine tatsäch­lichen Kosten für die analogen Kopien mehr gäbe, aber auch keine Umstel­lungs­kosten durch die Berechnung von Virtual Print Fees, dann haben auch die Produ­zenten etwas davon, denn heute liegen die Kosten einer analogen Kopie bei über 1000 Euro. Wenn es künftig 150 Euro pro digitale Aussendung kostet, dann werden auch in den Abrech­nungen der Verleiher gegenüber den Produ­zenten nur noch diese gerin­geren Beträge stehen. Damit entstehen auch Gestal­tungs­spiel­räume bei dem dann ebenfalls neu zu disku­tie­renden Geschäfts­modell zwischen Produ­zenten und Verleihern.

promedia: Auf die Produ­zenten kommen durch die digitale Produktion erheb­liche Kosten zu. Wie sind diese auch angesichts der von Ihnen eingangs genannten Probleme zu bewäl­tigen?

Schwarz: Eine zuneh­mende Anzahl von Filmen wird heute schon digital aufge­nommen und die gesamte Postpro­duktion ist in weiten Teilen bereits digital. Das heißt, wir müssen uns bereits heute mit den Anfor­de­rungen der digitalen Kinopro­duktion ausein­an­der­setzen. Dieser Trend wird sich sicher beschleu­nigen, da die digitale Produktion und Postpro­duktion, aber auch die anschlie­ßende Verwertung auf digitalen Trägern kosten­güns­tiger sind als die analoge Arbeits­weise. Das heißt aber nicht, dass digitale Großpro­duk­tionen, die etwa die Möglich­keiten der 3D-Technik nutzen, nicht einen zusätz­lichen Kosten­aufwand mit sich bringen. Es ist deshalb eine Aufgabe der deutschen Produ­zenten, aber auch der deutschen Politik und der Förder­po­litik, dass Deutschland auch in dieser Form der Postpro­duktion inter­na­tional mit an der Spitze bleibt und dass hier intel­li­gente Modelle gefunden werden – mögli­cher­weise auch unter Nutzung von Mitteln für den Bereich Research and Develo­pment – um nicht den Anschluss an die inter­na­tionale Spitze verlieren.

promedia: Die Kinoketten haben ihre Klage vor dem Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt nicht zurück­ge­zogen. Wie sehen Sie als Jurist die Chancen, dass die Kinoketten dort Erfolg mit ihrer Klage haben?
Schwarz:
Zunächst ist die Ausgangs­si­tuation die Entscheidung des Bundes­ver­wal­tungs­ge­richts. Die Richter in Leipzig kennen ihrer­seits ebenfalls die verfas­sungs­recht­lichen Vorgaben gut. Sie sind zu dem Ergebnis gekommen, dass alle sonstigen Einwände gegen das FFG nicht durch­greifen und haben nur beim Abgabe­maßstab und der gesetz­lichen Festlegung des Abgabe­maß­stabes bei den Sendern Bedenken geäußert. Insofern kann man die Entscheidung des Bundes­ver­wal­tungs­ge­richts durchaus als Bestä­tigung der Geset­zes­zu­stän­digkeit des Bundes und der Art der Ausführung der Regelungen sehen. Das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt wird aber diese Frage erneut entscheiden. Seit 30 Jahren wird diese Diskussion geführt und das wäre nach der kleinen Novelle der einzige verblei­bende relevante Angriffs­punkt gegen die Verfas­sungs­mä­ßigkeit des Gesetzes. Wir sind jedoch zuver­sichtlich, und ich teile diese Zuver­sicht als Jurist, dass es gelingen wird, hier die Gesetz­ge­bungs­kom­petenz des Bundes für dieses Gesetz zu etablieren.

promedia: Wenn es zu der von Ihnen angenommen Entscheidung kommt, ist damit das FFG dann für alle Zeiten abgesi­chert?

Schwarz: Ich bin zuver­sichtlich, dass wir hier Rechts­si­cherheit erhalten, wenn diese Frage der Geset­zes­zu­stän­digkeit des Bundes ein für alle Mal geklärt ist. Natürlich bedarf es auch eines Abgabe­maß­stabes für alle Einzah­l­er­gruppen, der den Anfor­de­rungen des Artikel 3 GG, also des Willkür­ver­botes, Rechnung trägt. Wir sind überzeugt, dass das heute im FFG schon der Fall ist. Sollte es hier noch Nachbes­se­rungs­bedarf geben, dann wird im Rahmen der großen Novelle dazu Gelegenheit sein. Vor diesem Hinter­grund bin ich sehr zuver­sichtlich, dass dann an der gericht­lichen Front Ruhe einge­treten sein wird und man hier tatsächlich in Form eines Gesetzes der Branche für die Branche zu vernünf­tigen und dauer­haften Regelungen kommen kann.

promedia: Angenommen der Kompromiss, an dem gegen­wärtig gearbeitet wird, kommt doch nicht zustande und im Gegensatz zu 2009 verfügt die FFA auch nicht mehr über entspre­chende Reserven, um die Nicht-Zahlung der Kinoketten ausgleichen zu können. Welche wirtschaft­lichen Konse­quenzen hätte das für die deutsche Film- bzw. Kinopro­duktion?
Schwarz:
Ich habe die Befürchtung, dass, selbst wenn wir davon ausgehen, dass in einem solchen Szenario die Sender weiterhin zu ihrer Bereit­schaft stehen, die vertraglich verein­barten Zahlungen auch im Jahr 2010 fortzu­setzen, es zu Einschnitten bei der Projekt­film­för­derung kommen würde. Die Referenz­film­för­derung ist schon im neuen Gesetz selbst reduziert worden und zudem ist der deutsche Film da etwas das Opfer seines eigenen Erfolges. Die Referenz­punkte des einzelnen Filmes werden geringer, weil die Referenz­gelder auf eine größere Zahl von deutschen Produk­tionen verteilt werden müssen. Darüber wollen wir nicht klagen. Das ist die Konse­quenz des Erfolges. Aber der Anteil, der für die einzelnen Produk­tionen aus den Referenz­mitteln bezahlt und getragen werden kann, wird dadurch geringer.

promedia: Sie haben kürzlich ein klares Bekenntnis zur Fortführung des DFFF gefordert, obwohl Bernd Neumann mehrfach angekündigt hat, dass der DFFF erneut um drei Jahre verlängert werden soll. Reicht Ihnen das noch nicht aus?
Schwarz:
Wir haben von Herrn Staats­mi­nister Neumann sein klares Bekenntnis vernommen. Er hat es in der Tat im letzten Jahr wiederholt geäußert und wir haben keinen Zweifel daran. Wir haben auch den Koali­ti­ons­vertrag so gelesen, dass der DFFF fortge­setzt werden soll. Bis das Budget der Jahre 2010 und fortfol­gende tatsächlich steht und bis sich die Politik überlegt hat, ob sie vielleicht auch in Einzel­be­reichen der Kultur den Rotstift ansetzen muss, sind wir nur besorgt, dass diese klaren politi­schen Willens­äu­ße­rungen mögli­cher­weise nicht im Haushalt umgesetzt werden. Deshalb würden wir uns wünschen, dass nicht nur die Politik und das Staats­mi­nis­terium, sondern auch die Abgeord­neten, die über den Haushalt zu entscheiden haben, den DFFF mindestens in der Höhe, die in den letzten Jahren zur Verfügung stand, auch fortschreiben.

promedia: Der Koali­ti­ons­vertrag sieht vor, die Kredit­an­stalt für Wieder­aufbau über entspre­chende Förder­mög­lich­keiten und Kredite stärker in die Filmför­derung einzu­be­ziehen. Könnte das unter Umständen den DFFF ersetzen?
Schwarz:
Wir sind sehr froh, dass diese Absichts­er­klärung Eingang in den Koali­ti­ons­vertrag gefunden hat. Ich habe bereits die Schwie­rig­keiten geschildert, die sich für eine Reihe von Produ­zenten bei der Gap-Finan­zierung bei den Privat­banken ergeben. Hier macht uns zum Beispiel Frank­reich mit verschie­denen Instru­menten der staat­lichen Absicherung vor, wie die Finan­zierung über Banken zusätzlich erleichtert werden kann. Das wird aber nie das bewirken können, was der DFFF bewirkt, nämlich dass hier ein Eigen­ka­pi­tal­ersatz in Form eines Zuschusses der staat­lichen Förderung zur Verfügung gestellt wird. Deshalb wird es neben dem DFFF von Interesse sein, über KfW-Finan­zie­rungs­in­stru­mente nachzu­denken – aber sie können den DFFF nicht ersetzen.

Aus: Promedia Nr. 2/2010, S. 16–18 – Wiedergabe mit freund­licher Geneh­migung des promedia-Verlags.