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PSS1-Übernahme durch Springer wäre „medienrechtlich unbedenklich“ gewesen

Das Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt habe den seit Jahren andau­ernden Rechts­streit zwischen der Axel Springer AG gegen die Bayerische Landes­zen­trale für neue Medien (BLM) und die Kommission für die Ermittlung der Konzen­tration im Medien­be­reich (KEK) zugunsten der Klägerin beendet, meldet das Institut für Urheber- und Medien­recht. Die beabsich­tigte Übernahme der ProSiebenSat.1 Media AG durch die Axel Springer AG sei medien­rechtlich unbedenklich gewesen, BLM und KEK hätten 2006 die medien­kon­zen­tra­ti­ons­recht­liche Unbedenk­lich­keits­be­stä­tigung nicht verweigern dürfen: BVerwG: Unter­sagung der ProSiebenSat.1-Übernahme durch Springer war rechts­widrig (frei zugänglich)

Zur Presse­mit­teilung auf den Seiten des Bundes­ver­wal­tungs­ge­richts: Beabsich­tigte Übernahme der ProSiebenSAT.1 Media AG durch Axel Springer AG war medien­rechtlich unbedenklich (frei zugänglich)