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„Quoten, Klicks und Kohle“ verurteilt

Die Versammlung der Landes­zen­trale für Medien und Kommu­ni­kation (LMK) habe sich in ihrer Sitzung vom 23. Juni 2008 mit der Analyse und Bewertung des in der Öffent­lichkeit auf Grund seiner Einsei­tigkeit und manipu­la­tiven Argumen­ta­ti­ons­weise kritisch disku­tierten ARD-Features „Quoten, Klicks und Kohle“ befasst und eine Resolution verab­schiedet, gibt die LMK bekannt. Darin heißt es unter anderem, der Film „Quoten, Klicks und Kohle“ verletze in weiten Teilen anerkannte journa­lis­tische Grund­sätze, insbe­sondere aufgrund der fehlenden Objek­ti­vität, Sachlichkeit und Ausge­wo­genheit sowie der fehlenden Trennung von Infor­mation und Meinung und verstößt damit gegen ARD-Grund­sätze, den SWR-Staats­vertrag und den Rundfunk­staats­vertrag.

Zur Presse­mit­teilung auf den Seiten der LMK: „LMK-Versammlung verab­schiedet Resolution (Nr. 24)“ (frei zugänglich)

Die Versammlung hat bei der Bewertung „im Kern die grund­le­genden journa­lis­ti­schen Maßstäbe des §10 Rundfunk­staats­vertrag heran­ge­zogen, die sowohl für die Bericht­erstattung im öffentlich-recht­lichen wie im privaten Medien­be­reich gelten“, aber auch ein „kurzes Gutachten des Fachmanns für Journa­listik Horst Müller, Professor für Journa­lis­tische Grund­lagen und Medien­lehre an der Hochschule Mittweida, mit in die Diskussion einbe­zogen“. Das Gutachten ist ebenfalls auf den Seiten der LMK abrufbar: „Verlet­zungen allgemein anerkannter journa­lis­ti­scher Grund­sätze in dem Fernseh-Feature ,Quoten, Klicks und Kohle’“ (Link auf PDF-Dokument; frei zugänglich)