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Reaktionen auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil in der Presse – Ein Überblick

Jede andere Lösung hätte den Streit um das öffentlich-recht­liche System ohne Not aufs Neue entfacht, kommen­tiert Wolfgang Janisch in der Süddeut­schen Zeitung vom 20.7., und er begrüßt die Entscheidung als „gesell­schafts­po­li­tisch richtig“. Janisch im Artikel: „Bemer­kenswert ist dabei, dass der Erste Senat auch dieses eigentlich eher finanz­tech­nische Verfahren dazu genutzt hat, das hohe Lied auf den öffentlich-recht­lichen Rundfunk zu singen.“ Die Richter haben eine pragma­tische Entscheidung getroffen – gut so
(frei zugänglich)

„Die Sender haben das Spiel gedreht. Sie haben in fast allen Punkten gewonnen – und sogar höher, als man ahnen konnte.“
So der Kommentar von Wolfgang Janisch in der Süddeut­schen Zeitung (19.7.2018, Medienteil). Am Ende des langen Rechts­streits über den Rundfunk­beitrag bestätigt das Verfas­sungs­ge­richt nicht nur fast alle beanstan­deten Regeln. Es lobt die Sender sogar: als Orien­tie­rungs­hilfe in Zeiten von Fake News. Zu der Entscheidung, warum der Beitrag keine Steuer ist kommen­tiert er: „Warum der Beitrag trotzdem ein Beitrag ist – also ein Entgelt, dem ein indivi­du­eller Vorteil gegen­über­steht -, erläutern die Richter mit einem Argument, das vielleicht nur Juristen verstehen. Der Vorteil liege bereits in der Möglichkeit, das öffentlich-recht­liche Angebot zu nutzen – eine Möglichkeit, die nun mal für alle existiere, weshalb auch alle zahlen müssten, auch wenn sie ARD und ZDF meiden wie die Pest. Das klingt originell, ist aber nicht völlig neu; Auch Erschlie­ßungs­bei­träge zahlt man selbst dann, wenn man nicht baut.“

Es sei eine „Hymne auf die öffentlich-recht­lichen Rundfunk­sender als Hort der Vielfalt und als Orien­tie­rungs­hilfe im digitalen Umbruch“ des Gerichts, und damit, so Janisch die „aus dem gedrehten Spiel einen hohen, nicht nur einen knappen Sieg macht.“ Versprechen für die Zukunft 

(nicht frei zugänglich vom 19.7.)

(Ab hier alle frei zugänglich:)
Spannungsfeld bleibt
Das Verfas­sungs­ge­richt habe zwar bestätigt, dass der Rundfunk­beitrag verfas­sungs­gemäß sei, aber die Diskussion darüber werde bleiben, denn ein Teil der Deutschen möchte den Beitrag abschaffen, kommen­tiert Oliver Kaever auf Spiegel Online, und weiter: „Die Diskus­sionen vor allem über die finan­zielle Ausstattung der Sender dürften mit dem Karls­ruher Urteil nicht aufhören. Im Gegenteil.“ Warum die Debatte über Rundfunk­bei­träge weitergeht

Reali­täts­ferner geht es nicht, meint Michael Hanfeld in der Frank­furter Allge­meine Zeitung: Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt zum Rundfunk­beitrag

DWDL: Eine Zusam­men­stellung der Reaktionen aus Politik und seitens der Sender von Uwe Mantel: Rundfunk­bei­trags-Urteil: So reagieren Politik und Sender

Frank­furter Rundschau: ZDF-Intendant Thomas Bellut über die Bedeutung der Öffentlich-Recht­lichen und die Bereit­schaft zur Selbst­kritik in einem Artikel von Pitt von Bebenburg „Stürmi­sches Wetter sind wir gewohnt“

Es wurden nicht alle Aspekte behandelt
Das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt hat den Rundfunk­beitrag für verfas­sungs­mäßig erklärt. Aller­dings: Nicht alle Aspekte wurden behandelt. Dazu schreibt Kai-Hinrich Renner im Hamburger Abend­blatt, dass „ein paar Aspekte des Rundfunk­bei­trags, die bei der Verhandlung vor dem Verfas­sungs­ge­richt keine Rolle spielten, weil sie von keinem Kläger aufge­griffen wurden.“ Und er stellt die Frage „ob das Programm, das mit den Mitteln des Rundfunk­bei­trags produ­ziert wird, sich nicht ausschließlich an die Beitrags­zahler richten sollte. Aber obwohl jeder Bürger den öffentlich-recht­lichen Rundfunk finan­ziert, produ­zieren ARD und ZDF nach wie vor sogenannte Werbe­rah­men­pro­gramme“. Zum Artikel: Rundfunk­beitrag: Viele Fragen sind nach Urteil noch offen

Hoffnung auf Geneh­migung eines zusätz­lichen Finanz­be­darfs / Wie haben die Vertreter der Öffentlich-Recht­lichen reagiert?
Dazu findet sich eine kurze Zusam­men­fassung von Kai-Hinrich Renner und Diana Zinkler im Hamburger Abend­blatt. Die Autoren folgern aus den Äußerungen der Inten­danten: „Folglich können der WDR, aber auch alle anderen öffentlich-recht­lichen Anstalten, darauf hoffen, dass die Finanz­kon­troll­kom­mission KEF die Einnah­me­aus­fälle aufgrund der Entscheidung des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts als zusätz­lichen Bedarf anerkennt. Mit anderen Worten: Das, was den Sendern durch den Wegfall der Beitrags­pflicht von Zweit­woh­nungen an Einnahmen entgeht, können sie sich vermutlich bei den übrigen Beitrags­zahlern zurück­holen.“ Urteil zum Rundfunk­beitrag – was sich jetzt ändert

Einordnung der Entscheidung aus medien­recht­licher Perspektive:
Rundfunk­beitrag, Recht­spre­chungs­sta­bi­lität und neue Heraus­for­de­rungen für die Vielfalts­si­cherung – Erste Anmer­kungen zur Entscheidung des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts vom 18. Juli 2018 aus medien­recht­licher Sicht von von Dr. Jörg Ukrow, Geschäfts­füh­rendes Vorstands­mit­glied vom Institut für Europäi­sches Medien­recht (EMR) Link

Die Direk­torin des Grimme-Instituts, Frauke Gerlach, sieht ARD, ZDF und das Deutsch­land­radio in der Pflicht, mehr für die Akzeptanz des öffentlich-recht­lichen Rundfunks zu tun. Die Zuschauer könnten mehr in Entschei­dungs­pro­zesse einbe­zogen werden, sagte Gerlach im Deutsch­landfunk im Gespräch mit Sebastian Wellendorf
Grimme-Chefin zum öffentlich-recht­lichen Rundfunk "Für Vertrauen muss immer wieder gekämpft werden"

Der Tages­spiegel: Ein Kommentar von Kurt Sagatz empfiehlt den Sender­in­ten­danten „nicht zu ausge­lassen zu feiern. Es hält zwar trotz der Korrektur an den Grund­sätzen der Finan­zierung fest, das heißt im Umkehr­schluss aber nicht, dass die Sender daraus weitere Forde­rungen ableiten können. Die Rundfunk­kom­mission der Länder hat den Sendern bereits mitge­teilt, dass die von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio vorge­schla­genen Sparan­stren­gungen nicht ausreichen. Diesen Druck muss die Politik aufrecht­erhalten.“ Das Urteil zum Rundfunk­beitrag ist kein Grund zum Feiern

(FETT-Hervor­he­bungen in Zitaten etc. erfolgten durch die Produ­zen­ten­al­lianz)