Skip to main content
News

Rechtsstreit: Kameramann Jost Vacano kämpft seit 13 Jahren um ein angemessenes Honorar..

..schreibt Stefan Mayr in der Süddeut­schen Zeitung (Ausgabe vom 14. September 2018, Medienteil). Vor 38 Jahren hatte der Kameramann Jost Vacano die inzwi­schen weltbe­rühmten Szenen des Filmklas­sikers "Das Boot" gedreht. „Für die Drehar­beiten, die von 1980 bis 1981 dauerten, bekam er 204 000 Mark, viel Geld für damalige Verhält­nisse. Aber etwas wenig, wenn man weiß, dass der Film dann mehr als 40 Millionen Euro einspielte. Vacano fordert deshalb nun ein nachträg­liches Zusatz­ho­norar von den ARD-Sende­an­stalten, weil diese ihm zufolge 104 Mal Das Boot ausge­strahlt haben.“ Er berufe sich dabei auf Paragraf 32a des Urheber­rechts­ge­setzes: „Falls das Honorar in einem "auffäl­ligen Missver­hältnis" zu den Erträgen stehe, dann müsse der Nutzer dem Urheber nachträglich eine "angemessene Betei­ligung" gewähren.
Die öffentlich-recht­lichen Anstalten würden einen Präze­denzfall befürchten, so Mayr weiter, daher „zogen sie gegen das Urteil des OLG München vor den Bundes­ge­richtshof – und werden das auch gegen das Stutt­garter Urteil tun. Und seit 2016 wurde Das Boot ARD-weit nicht mehr gezeigt.“ Treffer, versenkt

(Nicht frei zugänglich)