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Reform des öffentlich-rechtlichen Telemedienauftrags: Sender sollen selbst entscheiden, wie lange Beiträge in Mediatheken verfügbar sind

Im gestern von den Minis­ter­prä­si­den­tinnen und Minis­ter­prä­si­denten der Länder beschlos­senen Plan für eine Änderung des Rundfunk­staats­ver­trags sei u.a. eine Ausweitung der Media­theken von ARD und ZDF vorge­sehen, berichtet Blickpunkt:Film. Die öffentlich-recht­lichen Sender sollten dort künftig nicht nur selbst produ­zierte oder in Auftrag gegebene Serien, Filme und Dokumen­ta­tionen zur Verfügung stellen, sondern auch Lizen­zware. Aller­dings gelte dies nur für europäische Produk­tionen; Produk­tionen aus den USA seien ausdrücklich ausge­schlossen worden. Nach den aktuellen Planungen solle die sogenannte Sieben-Tage-Regelung aus dem Rundfunk­staats­vertrag gestrichen werden. In Abstimmung mit ihren Gremien sollten die Sender künftig selbst entscheiden können, wie lange Audio- und Video­bei­träge in den Media­theken verfügbar sind. Berück­sichtigt werden solle dabei, dass man damit insbe­sondere den Privat­sendern keine „allzu starke Konkurrenz“ mache: Ausweitung der öffentlich-recht­lichen Media­theken beschlossen

Weil die „Sieben-Tage-Regel“ abgeschafft wird, würden die Inter­essen der Filmwirt­schaft, der Produ­zenten, Fernseh­krea­tiven und Dokumen­tar­filmer durch den neuen „Teleme­di­en­auftrag“ der Öffentlich-Recht­lichen „in Bausch und Bogen einkas­siert“, schreibt Michael Hanfeld in der Frank­furter Allge­meinen. De facto sei die Regelung schon seit langem durch­lö­chert. Jetzt aber schwämmen den Filme­ma­chern, die mit ihren Werken ebenfalls selbst Geld verdienen müssen, die Felle vollkommen weg. Ihnen bleibe, wenn sie ihre Stücke bei ARD oder ZDF abgeliefert haben, keine Möglichkeit mehr, diese andernorts und auf andere Weise, sei es auf Daten­trägern oder im Streaming, zu verwerten: Presse zufrieden, Filme­macher fassungslos (frei zugänglich)

Reaktionen auf die Telemedien-Reform hat DWDL.de einge­sammelt: „Wir sind fassungslos“ (frei zugänglich)