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Reform des Urheberrechts Eine Reihe inkonsistenter Vorschläge.

Google und Co. wird mit der EU-Urheber­rechts­reform ein Mittel an die Hand gegeben, mithilfe dessen sie zukünftig entscheiden können, welche Platt­formen und Diens­te­an­bieter überhaupt im Internet agieren können und welche nicht. Wenn sich Google und Co. dazu entschließen, ihre Erken­nungs­software mitbe­nutzen zu lassen, werden sie über Lizenz­ge­bühren große Anteile des eventu­ellen kommer­zi­ellen Erfolgs der kleinen Anbieter abschöpfen können. Muss zum Zweck der Filterung sämtlicher Content samt Metadaten an die Betreiber der Upload­filter weiter­ge­geben werden, kommt ein weiterer Punkt hinzu: Die damit zusätzlich erschlos­senen Daten­schätze gefährden nicht nur den Daten­schutz, sondern ermög­lichen den ohnehin bereits übermächtig erschei­nenden Konzernen außerdem weitere kolossale Vorsprünge beim Aufbau von Big Data und seiner kommer­zi­ellen Ausnutzung.

Auf mittlere Sicht wird sich der angestrebte Effekt, nämlich die Stärkung von Zeitungs­ver­lagen, Film- und Musik­in­dustrie gegenüber den Internet-Giganten sehr bescheiden darstellen, verglichen mit der zugleich in Kauf genom­menen Stärkung der Internet-Giganten gegenüber bestehenden und zukünf­tigen Konkur­renten im Internet. Link

(frei zugänglich/ Süddeutsche Zeitung)

 

Bundes­kanz­lerin Angela Merkel hat die umstrittene EU-Urheber­rechts­reform verteidigt.

Bei reuters.com: Merkel verteidigt EU-Urheber­rechts­reform

(frei zugänglich)