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Robra: Eindeutige Position gegen eine „Fokussierung“ und mögliche Reduzierung des Auftrages

„Ich sehe in der Entscheidung des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richtes nicht den geringsten Anlass, den Auftrag, wie er in § 11 des Rundfunk­staats­ver­trages normiert ist, zu beschneiden. Das ist in jeder Facette – in Unter­haltung, in Infor­mation, in Sport und allen Bereichen der Kultur – vom Verfas­sungs­ge­richt gewürdigt worden.“

Ein Interview mit Rainer Robra, Staats­mi­nister, Chef der Staats­kanzlei und Kultur­mi­nister des Landes Sachsen-Anhalt „Keine Entpo­li­ti­sierung der Rundfunk­ge­setz­gebung“ online:

(Frei zugänglich/ Der Beitrag ist eine Vorver­öf­fent­li­chung aus der promedia-Ausgabe 10/18.)