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Rundfunkbeitrag: BVG Leipzig weist Klagen von Sixt und Netto ab (Update)

Das Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt in Leipzig habe den Rundfunk­beitrag für Unter­nehmen als verfas­sungs­gemäß bestätigt und Klagen des Autover­mieters Sixt und des Discounters Netto gegen den Westdeut­schen Rundfunk (WDR) und den Bayeri­schen Rundfunk (BR) abgewiesen, meldet die Süddeutsche Zeitung: Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt bestätigt Rundfunk­beitrag für Unter­nehmen (frei zugänglich)

Update: Der Autover­mieter Sixt wolle nach dem Urteil des Bundes­ver­wal­tungs­ge­richts Verfas­sungs­be­schwerde einlegen, meldet W&V Online. Die Entscheidung sei in keiner Weise nachvoll­ziehbar, habe das Unter­nehmen am Mittwoch­abend mitge­teilt: Sixt will Verfas­sungs­be­schwerde einlegen (frei zugänglich)