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Rundfunkbeitrag: „Die Erhebung des Rundfunkbeitrags in Deutschland verstößt nach Ansicht eines Gutachters des Europäischen Gerichtshofes nicht gegen EU-Recht.“

Die Erhebung stelle „keine rechts­widrige staat­liche Beihilfe dar“. Diese Entscheidung traf der zuständige General­anwalt in einem am Mittwoch (26.9.) veröf­fent­lichten Gutachten, was der Wertung entspricht, die auch für die bis 2012 geltende Rundfunk­gebühr galt. Das Gutachten ist für das Gericht nicht bindend, häufig folgt es seiner Argumen­tation jedoch. Das Landge­richt Tübingen hatte den EuGH angerufen, nachdem Beitrags­zahler gegen die Erhebung des Beitrags geklagt hatten. Laut einer dpa-Meldung in der Süddeut­schen Zeitung (Ausgabe vom 27.9.2018, Medienteil) Beitrag oder Beihilfe? (nicht frei zugänglich)