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Rundfunkbeitrag: „Kein grundlegender Reformbedarf“

Die Politik sei  offen­sichtlich zufrieden mit dem System des Rundfunk­bei­trags und plane daher nur gering­fügige Verän­de­rungen, schreibt Alexander Krei bei DWDL.de. Sowohl in recht­licher Hinsicht als auch mit Blick auf die festge­stellten wirtschaft­lichen Auswir­kungen bestehe kein grund­le­gender Reform­bedarf, heiße es von Seiten der Staats­kanzlei Rheinland-Pfalz. Bis August laufe nun eine Anhörung zur Änderung des entspre­chenden Staats­ver­trages: Länder planen „Feinjus­tierung“ des Rundfunk­bei­trags (frei zugänglich)

Zur Presse­mit­teilung auf den seiten der Staats­kanzlei Rheinland-Pfalz: Rundfunk­kom­mission leitet Anhörung zur Änderung des Rundfunk­bei­trags­staats­ver­trags ein (frei zugänglich)