Skip to main content
News

Rundfunkbeitrag: Keine Befreiung aus religiösen Gründen

Der evange­lische Geist­liche, der wegen des einen „gottlosen, unmora­li­schen“ Lebensstil zeigenden Programms  nicht für ARD und ZDF zahlen wollte, sei damit vor Gericht nicht durch­ge­kommen, meldet die Frank­furter Allge­meine. das Verwal­tungs­ge­richt Neustadt. habe entschieden, dass man vom Rundfunk­beitrag man aus religiösen Gründen nicht befreit werden kann: Auch der Pastor muss für ARD und ZDF zahlen (frei zugänglich)