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Rundfunkbeitrag vor dem Bundesverfassungsgericht / Brandenburger Initiative gegen Rundfunkstaatsverträge

Viele Gerichte haben sich mit Einwänden gegen das öffentlich-recht­liche Finan­zie­rungs­modell befasst. Jetzt ist Karlsruhe am Zug. Das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt befasst sich ab Mittwoch (16.5.) zwei Tage lang mit Verfas­sungs­be­schwerden von drei Privat­leuten und einem Unter­nehmen.
Auszug aus dem Handels­blatt: Nach Überzeugung von ZDF-Justiziar Peter Weber haben die Länder mit dem Rundfunk­beitrag ein gut funktio­nie­rendes Modell zur Finan­zierung des öffentlich-recht­lichen Rundfunks in der dualen Rundfunk­ordnung geschaffen. „Diese Art der Finan­zierung ermög­licht dem öffentlich-recht­lichen Rundfunk seinen Funkti­ons­auftrag zu erfüllen. Der Rundfunk­beitrag stellt eine notwendige Weiter­ent­wicklung der Rundfunk­gebühr dar, insbe­sondere auch im Hinblick auf die Vielzahl neuar­tiger Empfangs­geräte.“Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt nimmt sich den Rundfunk­beitrag vor

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FAZ: Initiative Branden­bur­gi­scher Politiker gegründet: „Das Ziel ist es, die Landes­re­gierung zur Kündigung aller Rundfunk­staats­ver­träge zu zwingen“, so René Springer, Potsdamer Bundes­tags­ab­ge­orn­deter und Vorsit­zender des Vereins „Genug GEZahlt“Staats­vertrag kippen

(nicht frei zugänglich)