Skip to main content
News

Rundfunkgebühr vor dem Bundesverfassungsgericht: Der Wohnungsbeitrag könne zu Ungleichheit führen / Akzeptanzproblem wird sichtbar

An der Finan­zierung hänge auch die Unabhän­gigkeit des Rundfunks, so ARD-Vorsit­zender und BR-Intendant Ulrich Wilhelm vor dem Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt. Trotzdem sei „das Loblied auf die eigenen Sender im Sitzungssaal irgendwie ins Leere“ gegangen, schreibt Wolfgang Janisch in der Süddeut­schen Zeitung. Janisch kommen­tiert: „Thema verfehlt, würde man in der Schule sagen. Denn Gegen­stand der Anhörung war gerade nicht die Heilkraft des öffentlich-recht­lichen Rundfunks für eine ausein­an­der­drif­tende Gesell­schaft, auch nicht die Frage nach seiner Aufgabe in Zeiten des Internets.“ Bei dem juris­ti­schen Streit um die Rundfunk­gebühr ginge es „um etwas anderes: um Gerech­tigkeit.“ Winands weiter in der Tages­zeitung: „Der Erste Senat des Gerichts hat allein über die Frage zu entscheiden, ob das seit 2013 prakti­zierte Beitrags­modell mit den Grund­sätzen der Finanz­ver­fassung vereinbar ist. Ob man also jeden Wohnungs­in­haber mit 17,50 Euro zur Kasse bitten darf, anstatt – wie früher – Gebühren für Geräte zu erheben. Das ist beinhartes Abgaben­recht, eine Materie für zahlen­si­chere Spezia­listen, die sich sonst mit Abwas­ser­gebühr und Hunde­steuer herum­schlagen.“

Im Laufe der Verhandlung stelle sich heraus: Der wirklich heikle Punkt verbirgt sich hinter dem Stichwort Wohnung“. Einer der Senats­be­richts­er­statter bringt vor, dass „der Wohnungs­beitrag zu Ungleich­be­hand­lungen führen kann.“ Er schlägt das Pro-Kopf-Modell vor. „Mit einem Melde­re­gis­ter­ab­gleich könne man doch problemlos alle gemel­deten Personen leicht erfassen.“
Über Gebühr (SZ vom 17.5.2018, Medien)
(Nicht frei zugänglich)

Süddeutsche Zeitung
: „Der Streit mit dem zwangs­weise zahlenden Publikum hat sichtbar gemacht, wie viel Erklä­rungsnot besteht.“

Den öffentlich-recht­lichen Sendern kann dieser Streit somit nur helfen, meint Claudia Tieschky in der Süddeut­schen Zeitung zu dem aktuellen Streit um die Rundfunk­gebühr.

Tieschky: „Die Öffentlich-Recht­lichen haben ein Akzep­tanz­problem, das in der kurzat­migen Aufregung über die jeweils neueste Mutmaßung einer Abgaben­er­höhung viel zu stark verkürzt wird.“ Die öffentlich-recht­lichen würden von „der Gunst des Publikums leben“. Sie konsta­tiert: „Man kann auch sagen: Die Sender müssen sich mit denen ausein­an­der­setzen, die sie nicht mögen.“
Frage ans Publikum (SZ vom 17.5.2018, Meinungsteil)
(nicht frei zugänglich)

Die Welt: Vier von derzeit rund 140 dort aufge­lau­fenen Beschwerden zum Rundfunk­beitrag würde das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt bis Donners­tag­abend genau unter die Lupe nehmen, schreibt Christian Maier. Aber das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt nehme diese Beschwerden ernst. Drei Szenarien sind für ihn skizzierbar: Zum einen bleibt alles wie es ist, oder alles muss anders werden, oder aber das dritte Szenario: Es müsse künftig mehr diffe­ren­ziert werden. Festzu­halten sei aber für ihn: „Es geht in Karlsruhe, so viel steht fest, nicht in erster Linie um 17,50 Euro, sondern um die Akzeptanz des öffentlich-recht­lichen Rundfunks in der Gesell­schaft.“ Drei Szenarien zur Zukunft des Rundfunk­bei­trags
(frei zugänglich)

Deutsch­landfunk: Bei der Frage, ob der Beitrag eigentlich eine Steuer ist, ließen die Richter eine klare Tendenz erkennen, so Gudula Geuther im Dlf.-Gespräch mit Sebastian Wellendorf. "Ich hatte erst ganz klar den Eindruck, dass die Verfas­sungs­richter sagen: Nein, das ist keine Steuer. Denn sie haben sehr vehement gesagt: Natürlich gibt es eine Gegen­leistung, natürlich ist die Möglichkeit, diesen Rundfunk zum empfangen, eine Gegen­leistung, die der Steuer wider­spricht." Andere Fragen seien jedoch noch nicht vom Tisch Beitrag oder Steuer?
(frei zugänglich)

Frank­furter Allge­meine Zeitung: Es könnte sein, dass das „Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt eine grund­le­gende Umstruk­tu­rierung des Rundfunk­bei­trags verordnen könnte“

Bei der Verhandlung in Karlsruhe stellen die Verfas­sungs­richter auffallend kritische Fragen. Die momentane Beitrags­re­gelung könnte gekippt werden. Der Rundfunk­beitrag an sich steht aber nicht zur Debatte.
Marcus Jung und Constantin van Lijnden halten in ihrem Artikel fest: „Ein Urteil der Verfas­sungs­richter zu dem seit jeher umstrit­tenen Rundfunk­beitrag ist erst in einigen Monaten zu erwarten, aber die nachboh­rende Skepsis und osten­tative Unbeein­drucktheit, mit der sie den Vertretern der Rundfunk­an­stalten am Diens­tag­nach­mittag zu Leibe rückten, lassen durchaus als möglich erscheinen, was unter Beobachtern im Vorfeld als beinahe ausge­schlossen galt: Dass das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt eine grund­le­gende Umstruk­tu­rierung des Rundfunk­bei­trags verordnen könnte – wenn auch definitiv nicht seine Abschaffung. Ringen um den Rundfunk­beitrag
(frei zugänglich)

Zeit Online: Der Schweizer Rundfunk habe nach dem Scheitern der NoBillag-Initiative nicht nur „eine solide ökono­mische Grundlage, sondern auch einen massiven Legiti­ma­ti­ons­schub. Den wird das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt ARD und ZDF nicht geben können. Ganz gleich, wie es urteilt.“ Ein System unter Stress
(frei zugänglich)

Frank­furter Rundschau
: Das Netz greift die in Karlsruhe angelau­fenen Verhand­lungen zum Rundfunk­beitrag auf. Dazu ein Bericht: Hass- und Hashtag Rundfunk­beitrag
(frei zugänglich)