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Rundfunkgebühren: Reform beschlossen

Die Rundfunk­kom­mission der Länder habe sich wie erwartet auf eine Haushalts­abgabe als Mittel der Rundfunk­fi­nan­zierung geeinigt, meldet das Institut für Urheber- und Medien­recht. In Zukunft werde es statt der Geräte­abgabe einen Rundfunk­beitrag pro Haushalt (Wohnung) und Betriebs­stätte geben. An der Höhe des Beitrags für private Haushalte (zurzeit 17,98 Euro) solle sich nichts ändern. Auch bei der Frage des Werbe­verbots sei es zur erwar­teten Entscheidung gekommen. Die Rundfunk­kom­mission habe beschlossen, dass auf Grundlage des 19. Berichts der Kommission zur Ermittlung des Finanz­be­darfs der Rundfunk­an­stalten (KEF) Ende 2013 festge­stellt werden soll, „ob und wie eine stufen­weise Reduzierung von Werbung und Sponsoring im öffentlich-recht­lichen Rundfunk machbar ist“: Rundfunk­kom­mission einigt sich auf Haushalts­abgabe (frei zugänglich)

In der tages­zeitung heißt es, zu klären bleibe die Höhe der Gebühr und die Zukunft der GEZ: Jeder Haushalt wird verpflichtet (frei zugänglich)

In den Financial Times Deutschland schreibt Isabelle Gomez, ab 2013 gelte eine neue Regelung für die Rundfunk­ge­bühren. Für Privat­nutzer ändere sich am Preis nichts, für Unter­nehmen schon. Auch Nicht­gucker und -hörer müssten künftig für ARD und ZDF zahlen: Wohnungs­pau­schale statt GEZ-Gebühr (frei zugänglich)

Ob die künftige Gebüh­ren­ordnung tatsächlich gerechter und einfacher ist und ob der Rundfunk­kom­mission ein „Meilen­stein der Rundfunk­po­litik“, wie es ihr Vorsit­zender Kurt Beck in Berlin ausdrückte, geglückt ist, müsse die Zukunft zeigen, heißt es bei Focus online: „Fakt ist, dass den Sendern ab 2013 noch mehr Geld aus dem Gebüh­rentopf zur Verfügung stehen wird“: Was die Haushalts­abgabe bringt (frei zugänglich)

Der Steuer­zahler müsse „wahrscheinlich nicht“ für die Rundfunk­abgabe der Hartz-IV-Empfänger aufkommen, schreibt Claudia Tieschky in der Süddeut­schen Zeitung. Dafür müssten Bundes­ge­setze geändert werden, außerdem fehle das Geld dafür. Das Thema sei auf unbestimmte Zeit verschoben. Ein Werbe­verbot für die Öffentlich-Recht­lichen, das die neue Abgabe verteuern würde, sei von den Länder­chefs nicht beschlossen worden. Dagegen komme wie erwartet ein Sponso­ring­verbot ab 20 Uhr mit Ausnahme großer Sport­er­eig­nisse: Alle zahlen – und die GEZ-Schnüffler bleiben daheim (frei zugänglich)

In der Presse­mit­teilung der Staats­kanzlei Rheinland-Pfalz werden auch die „Eckpunkte zur Neuordnung der Finan­zierung des öffentlich-recht­lichen Rundfunks“ ausführlich erörtert: Einfa­cheres und gerech­teres Rundfunk­fi­nan­zie­rungs­modell (frei zugänglich)

Im Kommentar auf wiwo.de schreibt Thorsten Firlus zur Gebüh­ren­reform: „Frechheit hat hier gesiegt. Wer der Abgabe künftig entgehen will, dem bleibt wohl nur eins: Beim Einwoh­ner­mel­deamt abmelden und unbekannt verziehen“: Die Fernseh­steuer kommt (frei zugänglich)