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Schlichtung: Kameraleute sollen mit 1,75 Prozent am Ertrag beteiligt werden

Die Schlich­tungs­stelle im Schlich­tungs­ver­fahren mit der Constantin Television GmbH habe am 19. März 2014 einen Einigungs­vor­schlag für eine Gemeinsame Vergü­tungs­regel (GVR) für Kamera­leute bei TV-Produk­tionen beschlossen, meldet das Institut für Urheber- und Medien­recht unter Berufung auf eine Presse­mit­teilung des Berufs­ver­bands Kinema­to­grafie e.V. (BVK). Kamera­leuten solle demnach  ein Betei­li­gungs­an­spruch von 1,75 Prozent vom Ertrag zustehen: Einigungs­vor­schlag im Schlich­tungs­ver­fahren zwischen BVK und Constantin Television (frei zugänglich)

Zur Presse­mit­teilung auf den Seiten des Berufs­ver­bands Kinema­to­grafie (frei zugänglich)