Die schweizerische Bevölkerung stimme am 14. Juni 2015 über das revidierte Radio und Fernsehgesetz (RTVG) ab, meldet das Institut für Urheber- und Medienrecht. Die Gesetzesänderung sehe vor, dass alle Haushalte sowie alle Unternehmen ab einem Jahresumsatz von 500.000 Franken Radio- und TV-Gebühren bezahlen – unabhängig davon, ob sie eine Empfangsgerät besitzen: Schweizer entscheiden über neue TV-Gebühren im Juni 2015 (frei zugänglich)