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Sender-Engagement für deutschen Kinofilm „viel zu gering“

„Erleich­terte Produ­zenten und Verleiher, Erleich­terung auch bei Kultur­staats­mi­nister Neumann und der FFA in Berlin, der Filmför­der­an­stalt des Bundes“, konsta­tiert Chris­tiane Peitz im Tages­spiegel: Nach fast sieben Jahren juris­ti­scher Ausein­an­der­setzung habe das Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt am Mittwoch die Klage deutscher Kinobe­treiber unmiss­ver­ständlich abgewiesen, die ihre vorge­schriebene Abgabe an die FFA nicht länger leisten wollten. Dieses „Ein Grund­satz­urteil“ lasse die Branche hoffentlich wieder zusam­men­rücken, denn es „macht die Moder­ni­sierung der Filmför­derung umso dring­licher. Die Kinos müssen entlastet werden, damit nicht noch mehr Häuser pleite­gehen. Weitere Profi­teure wie Video-on-Demand-Platt­formen oder Merchan­dising-Unter­nehmen sollten künftig ebenfalls zahlen.  Auch über die Abgabenhöhe vor allem der öffentlich-recht­lichen Sender ist noch zu reden.“ Selbst wenn man deren Kopro­duk­ti­ons­gelder mitbe­denke, sei ihr Engagement für den deutschen Kinofilm im Vergleich etwa zu Frank­reich viel zu gering: Tausend deutsche Töpfe (frei zugänglich)

Auch der Verband der Filmver­leiher (VdF) habe in einer ersten Stellung­nahme die Entscheidung des Bundes­ver­wal­tungs­ge­richts zum FFG begrüßt, die das Fundament der FFA sichert, meldet Filmecho/Filmwoche. Der VdF hoffe, dass der BKM als Rechts­auf­sicht der FFA nunmehr die unter Vorbehalt gezahlten Mittel für die Förderung freigibt und appel­liert an die Vorbe­halts­zahler, ihre Einsprüche zurück zu nehmen: VdF begrüßt Filmabgabe-Entscheidung