Während der Kampf um die Spielregeln beim 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in erster Linie in den Hinterzimmern der Politik ausgetragen werde, komme es auf beiden Seiten „zu plumper und einseitiger Berichterstattung über das Ringen“ heißt es auf golem.de. So stelle RTL beispielsweise die Existenzberechtigung von ARD und ZDF grundsätzlich in Frage, während in dem SWR-Film „Quoten, Klicks und Kohle“ für den SWR die Strategien der Verleger nicht weniger einseitig betrachtet würden.
Dass sich die Welt nicht so einfach in schwarz und weiß gliedert, zeige die Wortmeldung der Produzentenallianz, so golem.de weiter. Den Produzenten gehe es um die Frage, welche Verwertungsrechte überhaupt bei den Sendern verbleiben können und welche Konsequenzen für die Kulturwirtschaft und die bereits bestehenden und sich gerade entwickelnden Film- und Programmmärkte damit verbunden sind: „ARD, ZDF und das Internet: Produzenten melden sich zu Wort“ (frei zugänglich)
In Blickpunkt:Film heißt es heute, der Ton verschärfe sich: Die Allianz Deutscher Produzenten befürchte, dass ihre Stellung in der Auswertungskette mit dem neuen Rundfunkstaatsvertrag geschwächt wird. Konkret gehe es um die Frage, in welchem Umfang und zu welchen Bedingungen Produktionen im Internet weiterverwertet werden dürfen: „Produzenten gegen Mediatheken“ (Blickpunkt:Film Nr. 21/22-08 vom 19.5.2008, S. 10)
In der Süddeutschen Zeitung (Samstagsausgabe) befasst sich Christopher Keil mit den öffentlich-rechtlichen Mediatheken und und den „Rechten der anderen“. Die Referenten der Staatskanzleien hätten offenbar ausführlich über Paragraph 11 d des Entwurfs für den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag diskutiert, in dem beschrieben wird, wie lange und vor allem was ARD/ZDF in ihre Mediatheken aufnehmen dürften. Einigkeit scheine darin zu bestehen, dass „Sendungen und sendungsbegleitende Inhalte sieben Tage kostenlos zur Verfügung stehen dürfen. Länger als sieben Tage sollen Sendungen und sendungsbegleitende Inhalte dann angeboten werden, wenn sie erstens von den Gremien (Drei-Stufen-Test) genehmigt wurden und es sich zweitens um Information, Bildung oder Kultur handelt.“ . Als Kultur solle nach 11 d auch der Fernsehfilm gelten: „Macht und Märkte“ (SZ vom 17.5.2008, Seite 21 – Medien)