Skip to main content
News

Streit um 12. RuÄStV

Während der Kampf um die Spiel­regeln beim 12. Rundfunk­än­de­rungs­staats­vertrag in erster Linie in den Hinter­zimmern der Politik ausge­tragen werde, komme es auf beiden Seiten „zu plumper und einsei­tiger Bericht­erstattung über das Ringen“ heißt es auf golem.de. So stelle RTL beispiels­weise die Existenz­be­rech­tigung von ARD und ZDF grund­sätzlich in Frage, während in dem SWR-Film „Quoten, Klicks und Kohle“ für den SWR die Strategien der Verleger nicht weniger einseitig betrachtet würden.

Dass sich die Welt nicht so einfach in schwarz und weiß gliedert, zeige die Wortmeldung der Produ­zen­ten­al­lianz, so golem.de weiter. Den Produ­zenten gehe es um die Frage, welche Verwer­tungs­rechte überhaupt bei den Sendern verbleiben können und welche Konse­quenzen für die Kultur­wirt­schaft und die bereits bestehenden und sich gerade entwi­ckelnden Film- und Programm­märkte damit verbunden sind: „ARD, ZDF und das Internet: Produ­zenten melden sich zu Wort“ (frei zugänglich)

In Blickpunkt:Film heißt es heute, der Ton verschärfe sich: Die Allianz Deutscher Produ­zenten befürchte, dass ihre Stellung in der Auswer­tungs­kette mit dem neuen Rundfunk­staats­vertrag geschwächt wird. Konkret gehe es um die Frage, in welchem Umfang und zu welchen Bedin­gungen Produk­tionen im Internet weiter­ver­wertet werden dürfen: „Produ­zenten gegen Media­theken“ (Blickpunkt:Film Nr. 21/22-08 vom 19.5.2008, S. 10)

In der Süddeut­schen Zeitung (Samstags­ausgabe) befasst sich Chris­topher Keil mit den öffentlich-recht­lichen Media­theken und und den „Rechten der anderen“. Die Referenten der Staats­kanz­leien hätten offenbar ausführlich über Paragraph 11 d des Entwurfs für den 12. Rundfunk­än­de­rungs­staats­vertrag disku­tiert, in dem beschrieben wird, wie lange und vor allem was ARD/ZDF in ihre Media­theken aufnehmen dürften. Einigkeit scheine darin zu bestehen, dass „Sendungen und sendungs­be­glei­tende Inhalte sieben Tage kostenlos zur Verfügung stehen dürfen. Länger als sieben Tage sollen Sendungen und sendungs­be­glei­tende Inhalte dann angeboten werden, wenn sie erstens von den Gremien (Drei-Stufen-Test) genehmigt wurden und es sich zweitens um Infor­mation, Bildung oder Kultur handelt.“ . Als Kultur solle nach 11 d auch der Fernsehfilm gelten: „Macht und Märkte“ (SZ vom 17.5.2008, Seite 21 – Medien)