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Streit um Drei-Stufen-Test für ARD und ZDF

Mit dem Drei-Stufen-Test sollen neue oder verän­derte digitale Fernseh­kanäle und Online­an­gebote von ARD und ZDF dahin­gehend überprüft werden, ob sie einen gesell­schaft­lichen Mehrwert haben, schreibt Joachim Huber im Tages­spiegel. Das Thema sei heiß umstritten zwischen den öffentlich-recht­lichen Anstalten einer­seits und den Privat­sendern wie Verlegern anderer­seits. Von Entwurf zu Entwurf sei der Anwen­dungs­radius für den Test geschmolzen. Ein Passus wie „elektro­nische Presse findet nicht statt“ zeige die Richtung der Staats- und Senats­kanz­leien an: Je weniger Drei-Stufen-Tests, desto besser: „Wer muss zum Digital-Tüv?“ (frei zugänglich)

Dieter Dörr, Professor für Medien­recht an der Univer­sität Mainz und Mitglied der Kommission der Konzen­tration im Medien­be­reich fordert: "Es tut dringend Not, über den öffentlich-recht­lichen Auftrag nachzu­denken", heißt es in der Frank­furter Rundschau.  Der so genannte Drei-Stufen-Test und seine Ausar­beitung für den kommenden 12. Rundfunk­staats­vertrag müsse ernster genommen werden. Dörr meine, dass die bishe­rigen Entwürfe für den Drei-Stufen-Test nicht mit den Zusagen überein­stimmen, die Deutschland an die EU-Kommission gemacht hat: „Über drei Stufen“ (frei zugänglich)

Die Medien­ex­perten der FDP-Bundes­tags­fraktion hätten sich dafür ausge­sprochen, dass der Drei-Stufen-Test für öffentlich-recht­liche Online-Angebote nicht nur durch Sender­gremien kontrol­liert werden dürfe, berichtet digitalfernehen.de: „Drei-Stufen-Test extern kontrol­lieren“ (frei zugänglich)

Christoph Fiedler, Rechts­experte des Verbands Deutscher Zeitschrif­ten­ver­leger (VDZ) kriti­siert laut Focus eine Textpassage, die die Staats­kanz­lei­chefs bei ihrem Treffen am vergan­genen Donnerstag neu formu­liert haben. Diese könnte ARD und ZDF durch die Hintertür alle Wünsche erfüllen. Es gehe um die Definition, was „elektro­nische Presse“ überhaupt sei. Die Bundes­länder orien­tierten sich dabei offenbar nicht an gängigen Internet-Portalen, sondern am Aussehen einer gedruckten Zeitungs­seite: „Das ist ein Schein­verbot“ (frei zugänglich)