Skip to main content
News

Territorialität: SatCab-Verordnung bleibt umstritten

Anbie­ter­platt­formen, darunter "Hubert Burda Media, die Telekom, MagineTV, Unity­media und Zattoo" hätten, so das Handels­blatt, "einen Brief an die Kultur- und Medien-Beauf­tragte Monika Grütters geschrieben" und darin gefordert, dass sie ein aktuelles Vorhaben der EU forcieren solle: "das künftig die freie Nutzung des TV-Programms auf allen Endge­räten möglich" gemacht werden soll. Der Brief läge dem Handels­blatt vor. Bereits Mitte Oktober wird im Europäi­schen Parlament der Rechts­aus­schuss über die Fernseh­be­stim­mungen beraten – mit Geltung auch für Deutschland. Während die Platt­form­be­treiber und Sender das Vorhaben begrüßen würden, sähen die Filmpro­du­zenten in den neuen Vorschlägen, insbe­sondere einem Entwurf der sogenannten SatCat-Verordnung, eine Gefahr für ihre Einnahmen. Produ­zenten würden für jede Form der Ausstrahlung Gebühren für Lizenzen einnehmen und Kreative vergüten – die Rechte­klärung sei über die Jahre "kompli­zierter" geworden durch die Möglichkeit Fernsehen über das Internet zu schauen. Judith Stein­brecher, Expertin für gewerb­lichen Rechts­schutz und Urheber­recht beim Digital­verband Bitkom, erläutert: "Mit Artikel 3 des EU-Verord­nungs­ent­wurfs wäre der Verhand­lungs­aufwand aller­dings geringer, weil die Rechte über Verwer­tungs­ge­sell­schaften gebündelt werden könnten."  

Für die Gegner der Verordnung sei aller­dings der Artikel 2 wichtiger, da sie ein Ende des sogenannten Terri­to­ri­a­li­täts­prinzips befürchten würden, schreibt Mona Fromm im Handels­blatt. "Bislang können Filmpro­du­zenten Rechte für jedes EU-Mitgliedsland einzeln veräußern." Es habe sich deshalb der Verband der "Allianz Deutscher Produ­zenten zusammen mit natio­nalen und inter­na­tio­nalen Verbänden der Produk­ti­ons­wirt­schaft für eine Strei­chung von Artikel 2 einge­setzt." Zum Artikel 3 zitiert die Zeitung online Mathias Schwarz von der Produ­zen­ten­al­lianz:  „Die hierzu erfor­der­lichen vertrag­lichen Verein­ba­rungen sollten den Filmher­stellern und sonstigen Berech­tigten vorbe­halten bleiben“, meint Schwarz.

Inter­net­fern­sehen: EU-Verordnung soll den Rechte-Dschungel lichten (Handels­blatt, frei zugänglich)

(frei zugänglich)