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Unterhaltung bei ARD und ZDF: Drei Thesen, warum darauf nicht verzichtet werden sollte

Sieben der 16 Bundes­länder würden glauben, dass es gut wäre ARD und ZDF bei Sport und vor allem der Unter­haltung recht­liche Grenzen zu setzen. Ulrike Simon verfasst in ihrem Artikel beim Spiegel nach Gesprächen mit Branchen­ken­ne­rinnen drei Thesen dazu, dass man „nicht komplett auf öffentlich-recht­liche Belus­tigung verzichten“ solle:  Die These 1 lautet: „Öffentlich-recht­liche Unter­haltung trägt nicht zur Verrohung der Sprache und des mensch­lichen Umgangs bei“, die 2. These: „Öffentlich-recht­liche Unter­haltung hat einen Mehrwert““ wird unter­füttert mit einem Zitat von u.a. Martina Zöllner, beim rbb zuständig für Doku und Fiktion: "Öffentlich-recht­liche Unter­haltung muss erstens einen Mehrwert haben, zweitens einen humanen Kern." Die These Nr. 3, die das Thema der „Gewichtung“ bringt wird wiederum mit einem Zitat von Martina Zöllner gebracht: "Der öffentlich-recht­liche Rundfunk muss sein Profil schärfen. Wir müssen uns mehr trauen. Auch in der Unter­haltung und im fiktio­nalen Erzählen." Unter­haltung sei Teil des Portfolios eines Programms, das aber eben „gewichtet“ werden müsse: Warum "Sturm der Liebe" 17,50 Euro wert ist
(kosten­pflichtig)