Sieben der 16 Bundesländer würden glauben, dass es gut wäre ARD und ZDF bei Sport und vor allem der Unterhaltung rechtliche Grenzen zu setzen. Ulrike Simon verfasst in ihrem Artikel beim Spiegel nach Gesprächen mit Branchenkennerinnen drei Thesen dazu, dass man „nicht komplett auf öffentlich-rechtliche Belustigung verzichten“ solle: Die These 1 lautet: „Öffentlich-rechtliche Unterhaltung trägt nicht zur Verrohung der Sprache und des menschlichen Umgangs bei“, die 2. These: „Öffentlich-rechtliche Unterhaltung hat einen Mehrwert““ wird unterfüttert mit einem Zitat von u.a. Martina Zöllner, beim rbb zuständig für Doku und Fiktion: "Öffentlich-rechtliche Unterhaltung muss erstens einen Mehrwert haben, zweitens einen humanen Kern." Die These Nr. 3, die das Thema der „Gewichtung“ bringt wird wiederum mit einem Zitat von Martina Zöllner gebracht: "Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss sein Profil schärfen. Wir müssen uns mehr trauen. Auch in der Unterhaltung und im fiktionalen Erzählen." Unterhaltung sei Teil des Portfolios eines Programms, das aber eben „gewichtet“ werden müsse: Warum "Sturm der Liebe" 17,50 Euro wert ist
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