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Update

UPDATE 32-2020: Infoblatt 28 zu Corona: Gemeinsames Hilfsprogramm der Bundes‐ und Länderförderer / Eigenständige Hilfsmaßnahmen der Länderförderer

Liebe Mitglieder,

bereits Ende März haben die Länder­för­derer zusammen mit der Filmför­de­rungs­an­stalt und der Beauf­tragten der Bundes­re­gierung für Kultur und Medien (BKM) ein gemein­sames Hilfs­pro­gramm beschlossen, um die Auswir­kungen der Corona-Krise für die Bereiche Produktion, Verleih und Kino abzumildern. Wir hatten Sie darüber bereits mit dem Infoblatt 16 am 1. April infor­miert . Inzwi­schen können bei den betei­ligten Förder­ein­rich­tungen Mittel aus diesem Hilfs­pro­gramm beantragt werden.

Das gemein­sames Hilfs­pro­gramm bezieht sich auf von verschie­denen Förder­ein­rich­tungen in der Regel gemeinsam geför­derte Projekte und soll dort greifen, wo alle anderen im Kontext der Corona-Krise ergriffene Hilfs­maß­nahmen des Bundes und der Länder bereits ausge­schöpft wurden bzw. nicht in Anspruch genommen werden können. Die FFA hat inzwi­schen eine zentrale Infoseite einge­richtet mit sämtlichen Infor­ma­tionen, den Antrags­for­mu­laren sowie ausführ­lichen FAQ (siehe auch Anlage, Stand 04.05.2020).

https://www.ffa.de/corona-soforthilfe.html

In Ergänzung zum gemein­samen Hilfs­pro­gramm haben Länder­för­derer damit begonnen, eigene Corona-Hilfs­maß­nahmen aufzu­legen. Über den aktuellen Stand hierzu möchten wir Sie nachfolgend infor­mieren:

Film- und Medien­stiftung NRW

NRW-spezi­fi­sches Programm für Entwick­lungs­för­derung (Dritte Corona-Hilfs­maß­nahme). Bis Ende 2021 und rückwirkend ab dem 01.01.2020, wird die Film- und Medien­stiftung ein Budget in Höhe von bis zu 1,5 Mio. Euro für die Entwicklung von neuen Filmpro­jekten nordrhein-westfä­li­scher Produzent*innen und Autor*innen zur Verfügung stellen. Für produk­ti­ons­vor­be­rei­tende Maßnahmen, wie Drehbuch­erstellung, Projekt­ent­wicklung und Produk­ti­ons­vor­be­reitung, soll die Förderung in Form von Zuschüssen ausge­reicht werden. Über die Zuschuss­för­derung entscheidet der Filmför­der­aus­schuss der Filmstiftung im Rahmen der regulären Förder­sit­zungen. (Stand 07.05.2020)

https://www.filmstiftung.de/news/film-und-medienstiftung-nrw-startet-ihre-dritte-corona-hilfsmassnahme/

 

Medien­board Berlin-Brandenburg / Berliner Senat

Unter­nehmen, die an der Produktion oder dem Verleih von audio­vi­su­ellen Inhalten beteiligt sind, und in den letzten drei Jahren eine Förderung durch das Medien­board Berlin-Brandenburg erhalten haben, können bei der Inves­ti­ti­onsbank Berlin Mittel aus dem Sofort­hil­fe­paket IV in der Höhe von bis zu 25.000 Euro (in begrün­deten Ausnah­me­fällen bis zu 500.000 Euro) beantragen. Die Anträge können vom 11. Mai bis 15. Mai 2020, 18 Uhr einge­reicht werden. Siehe auch das Infoblatt 27 vom 6. Mai (Link zum Update). https://www.medienboard.de/foerderung-film/corona

FFF Bayern

Der neu einge­richtete Förder­be­reich „Extended Realities (XR)“ soll gerade jetzt in der Corona-Krise den Kreativen die Möglichkeit zu bieten, zusätzlich zu ihren etablierten Arbeits­weisen und renom­mierten Projekten neue Wege zu gehen. Die neue FFF XR-Förderung startet im April 2020 und umfasst immersive Inhalte für Virtual Reality (VR), Augmented Reality (AR) und Mixed Reality (MR) und immersive Sound­pro­jekte. Ein eigener Verga­be­aus­schuss wird zwei Mal im Jahr über die Vergabe entscheiden.
https://www.fff-bayern.de/corona.html

Filmför­derung Hamburg Schleswig-Holstein

Neben der Teilnahme am bundes­weiten Rettungs­schirm, hat die Filmför­derung Hamburg Schleswig-Holstein das Sonder­pro­gramm „3×3“ (drei Drehbücher in drei Jahren), aufgelegt. Mit dem neuen und einma­ligen Projekt­för­der­instrument „3×3“ sollen die Kreativen und Produ­zen­tinnen und Produ­zenten im Rahmen der Incentive-Förderung am Standort kurzfristig in die Lage versetzt werden, langfristig neue Filmpro­jekte zu entwi­ckeln und auf diesem Weg ihre Markt­chancen wieder zu verbessern. Die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein nehmen für diese Maßnahme 1,95 Millionen Euro in die Hand. Mit diesen Mitteln können in den kommenden drei Jahren rund 40 neue Projekte im Film-Norden entwi­ckelt werden. Eine 3×3-Förderung in Höhe von 150.000 Euro kann beantragt werden, wenn Autorin oder Autor und/oder Regie, Produ­zentin oder Produzent mit Hauptsitz und ein wesent­licher Teil der Handlung in der Förder­region liegen bzw. ansässig sind.
https://www.ffhsh.de/de/news/2020/20200403-corona-hilfspaket-kinos-filmbranche-norden.php

 

Über mögliche weitere zusätz­liche Hilfs­maß­nahmen der Förderer werden wir Sie selbst­ver­ständlich auf dem Laufenden halten.

Mit herzlichen Grüßen,

Dr. Christoph Palmer
Geschäfts­führer