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Update jetzt online: Vorsitzender der KEK kritisiert Entwurf des Medienstaatsvertrages

Im Interview mit pro media: Prof. Dr. Georgios Gounalakis, Vorsit­zender der Kommission zur Ermittlung der Konzen­tration im Medien­be­reich (KEK), Professor für Bürger­liches Recht, Inter­na­tio­nales Privat­recht, Rechts­ver­glei­chung und Medien­recht an der Univer­sität Marburg: „Linea­rität war einst ein wichtiges Kriterium für die Wirkmacht des Rundfunks: Eine Vielzahl von Nutzern konnte Sendungen nur dann empfangen, wenn sie im Sendeplan zu einer bestimmten Zeit vorge­sehen waren. Heute kann jeder aufgrund fortschrei­tender Technik zeitlich unabhängig selbst entscheiden, welches Medien­an­gebot er wann, in welchem Umfang und in welcher Reihen­folge wahrnehmen möchte. Die Grenzen zwischen nicht­li­nearen und linearen Angeboten verschwimmen. Der Wechsel zwischen linearem Programm und der Mediathek des gleichen Medien­an­bieters ist ebenso problemlos auf einem Empfangs­gerät möglich wie die parallele Nutzung beider Angebots­formen. Für den Nutzer ist heute oft nicht mehr unter­scheidbar, ob eine Medien­nutzung linear oder nicht­linear erfolgt. Aufgrund zuneh­mender Nutzung der „neuen Medien“ vor allem durch jüngere Alters­gruppen, nimmt auch die Bedeutung der Abruf­an­gebote für die öffent­liche Meinungs­bildung zu. Aus dem Blick­winkel der Vielfalt­si­cherung erscheint die Unter­scheidung zwischen linearer und nicht­li­nearer Verbreitung daher zunehmend weniger wichtig.“ (Auszug) „Das Medien­kon­zen­tra­ti­ons­recht ist nicht mehr zeitgemäß“

Der Beitrag ist eine Vorver­öf­fent­li­chung aus der promedia-Ausgabe 09/18 und jetzt auch online frei zugänglich.