Im Interview mit pro media: Prof. Dr. Georgios Gounalakis, Vorsitzender der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK), Professor für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung und Medienrecht an der Universität Marburg: „Linearität war einst ein wichtiges Kriterium für die Wirkmacht des Rundfunks: Eine Vielzahl von Nutzern konnte Sendungen nur dann empfangen, wenn sie im Sendeplan zu einer bestimmten Zeit vorgesehen waren. Heute kann jeder aufgrund fortschreitender Technik zeitlich unabhängig selbst entscheiden, welches Medienangebot er wann, in welchem Umfang und in welcher Reihenfolge wahrnehmen möchte. Die Grenzen zwischen nichtlinearen und linearen Angeboten verschwimmen. Der Wechsel zwischen linearem Programm und der Mediathek des gleichen Medienanbieters ist ebenso problemlos auf einem Empfangsgerät möglich wie die parallele Nutzung beider Angebotsformen. Für den Nutzer ist heute oft nicht mehr unterscheidbar, ob eine Mediennutzung linear oder nichtlinear erfolgt. Aufgrund zunehmender Nutzung der „neuen Medien“ vor allem durch jüngere Altersgruppen, nimmt auch die Bedeutung der Abrufangebote für die öffentliche Meinungsbildung zu. Aus dem Blickwinkel der Vielfaltsicherung erscheint die Unterscheidung zwischen linearer und nichtlinearer Verbreitung daher zunehmend weniger wichtig.“ (Auszug) „Das Medienkonzentrationsrecht ist nicht mehr zeitgemäß“
Der Beitrag ist eine Vorveröffentlichung aus der promedia-Ausgabe 09/18 und jetzt auch online frei zugänglich.