Skip to main content
News

Urheberrecht: Gesetzesentwurf zur Nutzung verwaister Werke

Das Bundes­ka­binett habe am Mittwoch einen Geset­zes­entwurf zur Änderung des Urheber­rechts­ge­setzes verab­schiedet, meldet das Institut für Urheber- und Medien­recht. Mit dem Gesetz solle zunächst die EU-Richt­linie 2012/28 vom 25. Oktober 2012 über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke in deutsches Recht umgesetzt werden. Eine neu einge­führte Schran­ken­re­gelung der §§ 61 bis 61c UrhG solle die Nutzung verwaister Werke gesetzlich für zulässig erklären. Die Vorschriften sollen es einem abschließend bestimmten Kreis öffentlich zugäng­licher und im Gemeinwohl errich­teter Insti­tu­tionen, insbe­sondere Biblio­theken, Archiven und den öffentlich-recht­lichen Rundfunk­an­stalten ermög­lichen, verwaiste Print-, Musik- und Filmwerke ins Internet zu stellen. Zugleich solle der vorge­legte Entwurf die Nutzung vergrif­fener Print­werke im Rahmen von Digita­li­sie­rungs­vor­haben erleichtern: Kabinett verab­schiedet Geset­zes­entwurf zur Nutzung verwaister und vergrif­fener Werke (frei zugänglich)

Zur Presse­mit­teilung und dem Gesetz­entwurf auf den Seiten des Bundes­mi­nis­te­riums der Justiz: Presse­mit­teilung: Kabinett – Gesetz­entwurf zur Nutzung verwaister und vergrif­fener Werke, Zweit­ver­wer­tungs­recht für Wissen­schaftler (frei zugänglich)