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Urheberrecht im Internet: Einstweilige Verfügung gegen kino.to

In einem einst­wei­ligen Verfü­gungs­ver­fahren vor dem Landge­richt Düsseldorf hätten SKW-Schwarz-Rechts­an­wälte für ein Filmver­leih­un­ter­nehmen dem Betreiber eines Streaming-Angebotes auf der Plattform kino-to sowie dessen techni­schem Dienst­leister die Zugäng­lich­ma­chung eines Films über die Plattform kino.to per Verbots­ver­fügung unter­sagen lassen, teilt die Kanzlei mit: SKW Schwarz Rechts­an­wälte erwirken Verbots­ver­fügung gegen Streaming-Anbieter Kino.to (frei zugänglich)