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Urheberrecht im Internet II: Pornoproduzent klagt gegen Streaming-Dienst

Erstmals habe eine Porno-Produk­ti­ons­firma formal Klage gegen ein Web-Unter­nehmen einge­reicht, das Video­seiten mit Sexfilmen nach dem YouTube-Prinzip betreibt, schreibt Frank Patalong bei Spiegel online. Die Szene sei „Vorreiter und Extrem­bei­spiel“ einer Entwicklung, wie sie auch kommer­zielle Kabel­be­treiber oder Pay-TV-Sender befürchten.. „Sollten die Nackedei-Dienste abgestraft werden, ginge es wohl bald auch den stuben­reinen Streaming-Diensten vor Gericht an die Wäsche“: Porno­grafen klagen gegen angeb­liche Parasiten (frei zugänglich)

In diesem Zusam­menhang weist das Institut für Urheber­recht auf das OLG Hamburg hin, das über eine Klage zu entscheiden gehabt hätte, in der die Tonträ­ger­her­stel­ler­rechte aus § 85 UrhG gegen einen Musik­streaming-Dienst geltend gemacht wurden. Das OLG habe eine Verletzung des Rechts auf öffent­liche Zugäng­lich­ma­chung, § 19 a UrhG, angenommen: Erste Klage von Porno-Produk­ti­ons­firma gegen Strea­ming­dienst (frei zugänglich)