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Urheberrecht im Internet: OLG Wien gibt österreichischem Anti-Piraterie-Verband recht

Öster­rei­chische und deutsche Filmpro­du­zenten führten derzeit mit Unter­stützung des Vereins für Antipi­ra­terie (VAP) einen Muster­prozess gegen den Internet-Provider UPC, teilt der öster­rei­chische VAP mit. Nachdem das Handels­ge­richt Wien dem VAP im Mai 2011 recht gegeben und eine einst­weilige Verfügung gegen UPC erlassen hatte, habe UPC die einst­weilige Verfügung bekämpft. Jetzt habe das Oberlan­des­ge­richt Wien (OLG Wien) das Rechts­mittel von UPC verworfen und weitere wichtige Klarstel­lungen zur geltenden Rechtslage getroffen: Die Ansprüche der Filmpro­du­zenten gegen UPC seien  berechtigt. Ausschlag­gebend sei, „dass Inhalte, die der Öffent­lichkeit – ohne Zustimmung des Rechte­inhabers – gemäß § 18a UrhG zur Verfügung gestellt werden, durch den Provider vermittelt werden“. Ob sich der Kunde auf die Zuläs­sigkeit der Privat­kopie berufen kann, sei dafür ebenso wenig relevant wie die Frage, ob die Rechte­inhaber zuvor die Anbieter der rechts­wid­rigen Inhalte ausfor­schen und zur Verant­wortung ziehen konnten: OLG Wien gibt Filmwirt­schaft im Kampf um Domain-Blocking recht (frei zugänglich)