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Urheberrechtsabgabe für PCs beschlossen

Compu­ter­her­steller und Gesell­schaften zur Rechte­ver­wertung hätten sich auf europäi­scher Ebene bislang nicht über eine Urheber­rechts­abgabe einigen können, berichten die Financial Times Deutschland. In Deutschland sei die Höhe der PC-Gebühr nun geklärt: Kopier­pau­schale für PC steht fest  (frei zugänglich)

Der Vergleich sehe für Computer mit einge­bautem Brenner eine Abgabe von 13,65 Euro und ohne einge­bauten Brenner eine Abgabe von 12,15 Euro vor, jeweils zuzüglich der gesetz­lichen Umsatz­steuer berichtet das Institut für Urheber- und Medien­recht. Für den Zeitraum von 2002-2008 sollen die Compu­ter­her­steller geringere Beträge an die Zentral­stelle für private Überspie­lungs­rechte (ZPÜ) abführen. Damit soll die Erstellung von Privat­kopien abgegolten werden, wie der Bundes­verband Compu­ter­her­steller e.V. (BCH) in seiner Presse­mit­teilung vom 12. Januar 2010 berichtet habe: Urheber­rechts­abgabe für PCs beschlossen (frei zugänglich)