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Urteil: Informationsfreiheitsgesetz gilt auch für WDR

Der WDR sei endgültig mit juris­ti­schen Bemühungen gescheitert, keine Auskunft nach dem Infor­ma­ti­ons­frei­heits­gesetz geben zu müssen, meldet epd Medien. Das Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt in Leipzig habe eine Nicht­zu­las­sungs­be­schwerde des Senders gegen ein Urteil des Oberver­wal­tungs­ge­richts Münster abgewiesen. Danach müsse der WDR nach dem nordrhein-westfä­li­schen Infor­ma­ti­ons­frei­heits­gesetz und dem WDR-Gesetz Auskünfte erteilen, sofern diese keine Rückschlüsse auf das Redak­ti­ons­ge­heimnis und den Programm­auftrag zulassen: WDR zur Auskunft nach Infor­ma­ti­ons­frei­heits­gesetz verpflichtet

Wer Auskunft über Geschäfts­vor­gänge bei den öffentlich-recht­lichen Sendern haben will, werde mit dem Verweis auf die Rundfunk­freiheit, das Redak­tions- und Geschäfts­ge­heimnis darauf verwiesen, „man sei keine öffent­liche Stelle im Sinne des Infor­ma­ti­ons­frei­heits­ge­setzes“, schreibt Michael Hanfeld in der Frank­furter Allge­meinen. So werden auch Fragen nach Produk­ti­ons­auf­trägen oder Modera­to­ren­ge­hältern abgebügelt. Mit dem Entscheid des Bundes­ver­wal­tungs­ge­richts dürfte das Infor­ma­ti­ons­ver­wei­ge­rung­spiel aber für den WDR wie für alle öffentlich-recht­lichen Sender vorbei sein: Der WDR muss reden!

Marvin Oppong, der das Urteil des Bundes­ver­wal­tungs­ge­richts angestrengt hatte, schreibt in seinem Blog: „Das von mir erstrittene Urteil stellt nun klar, dass jeder Bürger beim WDR einen Antrag nach dem Infor­ma­ti­ons­frei­heits­gesetz stellen kann. Der WDR muss jetzt Auskunft darüber geben, ob der WDR-Rundfunkrat Horst Schröder Aufträge des WDR erhalten hat: WDR verliert endgültig, spielt aber weiter auf Zeit (frei zugänglich)