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VdF: FFG-Entscheidung „Pyrrhussieg“ für Kinos

Der Verband der Filmver­leiher sehe das FFG in weiten Teilen durch das Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt (BVerwG) bestätigt, berichtet Blickpunkt:Film. Das FFG sei nach Auffassung des Gerichts ein Wirtschafts- und kein Kultur­gesetz, so dass die Bundes­zu­stän­digkeit für Kinofilm­för­derung gegeben sei. Auch die engen Grenzen, die die Verfassung bei der Erhebung von Sonder­ab­gaben fordere, sehe das BVerwG – gerade auch anhand der Schranken, die das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt bei seiner aktuellen CMA-Entscheidung gesetzt hat, erfüllt: VdF sieht Pyrrhussieg der Kinoseite

Der Verband der Filmver­leiher spreche in seiner Stellung­nahme zur Entscheidung in Leipzig von einem Pyrrhussieg, berichte auch Filmecho/Filmwoche. Laut VdF-Stellung­nahme habe 6. Senat des Bundes­ver­wal­tungs­ge­richts das FFG „tatsächlich“ in weiten Teilen bestätigt. Einzig die fehlende Bestimmtheit des TV-Aufkommens sei gerügt worden. Bei dieser Sachlage sei aber die zumindest öffentlich von Vertretern des HDF formu­lierte Intention der Klage – mehr Gerech­tigkeit im Sinne einer Reduzierung der Kinoabgabe – gescheitert:. Die Vertreter der Kläger hätten unter anderem argumen­tiert, die deutschen Kinos brauchen keine deutschen Kinofilme; Filme aus anderen Ländern würden die Lücke schließen. Unter­stelle man hingegen, dass die deutsche Kinofilm­pro­duktion auf das FFG angewiesen ist und dass eine erheb­liche Reduzierung der deutschen Kinofilm­pro­duktion zu erheb­lichen Besucher­ein­brüchen bei den Kinos führen würde, dann wäre ein Erfolg des HDF in Karlsruhe mit rückläu­figen Umsätzen, die die Kinoabgabe weit überschreiten, erkauft: Reaktionen auf FFG-Entscheidung (VdF) (frei zugänglich)