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Verfahren zur Überprüfung des allgemeinen Rundfunkbeitrags – Das Bundesverfassungsgericht ist am Zug

Dem Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt (BVerfG) in Karlsruhe würden nun die Stellung­nahmen vorliegen, die im Rahmen des Verfahrens zur Überprüfung des allge­meinen Rundfunk­bei­trags unter anderem Regie­rungen, Sende­an­stalten und Verbände dem Gericht übermitteln konnten. Am 15. November endete die Frist, bis zu der die Insti­tu­tionen ihre Stellung­nahmen dem obersten deutschen Gericht zusenden konnten. Der Erste Senat des BVerfG prüfe seit einigen Monaten die staats­ver­trag­lichen Regelungen zum Rundfunk­beitrag anhand von vier Verfas­sungs­be­schwerden. Davon wurden drei von Privat­per­sonen einge­reicht. Eine weitere Verfas­sungs­be­schwerde stammt vom Autover­leiher Sixt.
"Ende August hatte das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt den Deutschen Bundestag, der Bundes­re­gierung, den 16 Landtagen und den 16 Landes­re­gie­rungen Gelegenheit gegeben, zu den Verfas­sungs­be­schwerden Stellung zu nehmen. Gleiches galt für die ARD und deren neun Landes­rund­funk­an­stalten, das ZDF, das Deutsch­land­radio, den Beitrags­service, die Kommission zur Ermittlung des Finanz­be­darfs der Rundfunk­an­stalten (KEF), den Wissen­schaft­lichen Beirat beim Bundes­fi­nanz­mi­nis­terium und den Bund der Steuer­zahler."
Die Frist zur Abgabe der Stellung­nahmen war vom Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt bis zum 15. November verlängert worden und sei nun abgelaufen.

Das BVerfG hatte den genannten Insti­tu­tionen auch einen Fragen­ka­talog mit insgesamt neun Fragen übermittelt mit dem das Gericht beispiels­weise erfahren möchte, wie der Rundfunk­beitrag finanz­ver­fas­sungs­rechtlich einzu­stufen sei. Weiter im Artikel: "Außerdem inter­es­siert den Senat, warum die Zahlung des Rundfunk­bei­trags bei Privat­per­sonen an die Wohnung gekoppelt wurde. In diesem Zusam­menhang wird auch die Frage aufge­worfen, welche Alter­na­tiven zum bestehenden Modell vorstellbar wären. Ferner möchte der Erste Senat Antworten auf die Frage erhalten, warum Ein-Personen-Haushalte den vollen Rundfunk­beitrag genauso zu zahlen haben wie Mehr-Personen-Haushalte, die die Beitrags­zahlung unter­ein­ander aufteilen könnten. Eine weitere Frage bezieht sich auf die Vorschrift, dass der Rundfunk­beitrag in voller Höhe auch für Zweit­woh­nungen zu bezahlen ist." Rundfunk­beitrag: Das Prüfungs­ver­fahren des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts

Weitere Presse auf heise.de vom 1.10.2017 dazu: Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt verschickt detail­lierten Fragen­ka­talog zum Rundfunk­beitrag

(alle frei zugänglich)