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Verfassungsrechtler Paul Kirchhoffs Gutachten für die ARD: Transparenz ist „kein Verfassungstatbestand“

In der Süddeut­schen Zeitung (Ausgabe Nr. 222 vom 26.9.2017, S. 27, Medien) äußert sich Paul Kirchhoff zu der Trans­pa­renz­the­matik der Öffentlich-Recht­lichen.
In seinem zweiten jüngst veröf­fent­lichten Gutachten für die ARD nimmt er auf, wie trans­parent die ARD sein müsse bzw. könne. In seinem ersten Gutachten 2013 hatte er sich für den Rundfunk­beitrag ausge­sprochen und im Gegenzug "mehr Trans­parenz" von den Sendern gefordert. Dazu befragt ihn Claudia Tieschky: Trans­parenz sei "kein Verfas­sungs­tat­be­stand", vielmehr ein "Sammel­be­griff, hinter dem sich unter­schied­liche Pflichten verbergen", so Kirchhoff. Einzel­ver­traglich könne Vertrau­lichkeit beansprucht werden und es gäbe auch noch die Aufsichts­gremien, die KEF und die Rechnungshöfe, die zusammen mit der Beschwer­de­stelle Kontrolle ausübten. Die Sport­rechte könnten wegen Preis­ab­spra­che­mög­lichkeit und Wettbe­werbs­wid­rigkeit nicht veröf­fent­licht werden.

Gutachten zum Rundfunk: "Das Leben ist ein Spiel zwischen Offenheit und Geheimnis"

(E-Paper / print, nicht frei zugänglich)