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Ergebnis

Verhaltenskodex der Produzentenallianz zu sexueller Belästigung und Gewalt

Empfehlung für die Mitglieds­un­ter­nehmen

Beschlossen vom Produ­zen­ten­al­lianz-Gesamt­vor­stand am 2. Mai 2018

Präambel

Die Mitglieder der Allianz Deutscher Produ­zenten – Film & Fernsehen sind sich einig, dass sexuelle Beläs­ti­gungen und Gewalt eine schwere Beein­träch­tigung und Verletzung der Rechte jeder/jedes Einzelnen darstellen und dass in der deutschen Bewegt­bild­in­dustrie kein Platz für sie sein darf. Diese Verhal­tens­weisen stören nicht nur den Betriebs­frieden und belasten Arbeits­klima und kreative Zusam­men­arbeit, sondern sie gefährden den Ruf und das öffent­liche Vertrauen der betrof­fenen Unter­nehmen und letztlich der Bewegt­bild­branche insgesamt.

Ziel dieses Verhal­tens­kodex ist es, dass sexuelle Beläs­ti­gungen und Gewalt am Arbeits­platz vermieden werden und dass audio­vi­suelle Produk­tionen gemeinsam in gegen­sei­tigem Respekt und in einer gewalt- und angst­freien Arbeits­at­mo­sphäre herge­stellt werden können.

Dieses Ziel soll erreicht werden,

  • indem mit diesem Kodex durch anschau­liche und ausdif­fe­ren­zierte Begriffs­be­stim­mungen ein verbes­sertes Problem­be­wusstsein geschaffen wird,
  • indem klare Erwar­tungen an alle Betei­ligten formu­liert werden, die durch interne und externe Fortbil­dungen vermittelt werden,
  • indem durch ein abgestuftes System von Reaktion und Sanktion möglichen Verstößen begegnet wird und
  • indem durch Beratung und Beschwer­de­mög­lich­keiten den betrof­fenen Mitarbeiter(Innen) sowie Unternehmensvertreter(Innen) Unter­stützung bei der Aufklärung von möglichen Fällen der sexuellen Beläs­tigung verbindlich gewährt wird.

Der Verhal­tens­kodex ist eine Empfehlung der Allianz Deutscher Produ­zenten – Film & Fernsehen.

Anwendungsbereich

Dieser Verhal­tens­kodex betrifft alle im Zusam­menhang mit der Arbeits­leistung von dem Mitarbeiter/von der Mitar­bei­terin erwar­teten Aktivi­täten und damit nicht nur Verhal­tens­weisen am unmit­tel­baren Arbeits­platz, sondern auch bei arbeits­be­dingten Treffen an sonstigen Orten. Die Pflicht, die Anfor­de­rungen des Verhal­tens­kodex zu erfüllen, sind auch Subun­ter­nehmern der Mitglieds­un­ter­nehmen und des Verbands selbst und deren Mitarbeiter(Innen) aufzu­er­legen.

Begriffsbestimmung „sexuelle Belästigung“

Sexuelle Beläs­ti­gungen im Sinne dieses Verhal­tens­kodex sind insbe­sondere in folgenden Fällen gegeben:

  • Sexuelle Handlungen und Verhal­tens­weisen, die unter Strafe stehen, z. B. sexuelle Nötigung
  • Sexuelle Annähe­rungs­ver­suche, die unter Ausnutzung von beruf­lichen Abhän­gig­keits­ver­hält­nissen erfolgen oder mit dem Versprechen von beruf­lichen Vorteilen oder Androhen von Nachteilen einher­gehen
  • Von den Kolle­ginnen bzw. Kollegen nicht gewolltes Zeigen, Verbreiten und öffent­liches Nutzen von porno­gra­phi­schem Material, exhibi­tio­nis­tische Handlungen
  • Sexuelle Übergriffe, bei denen die persön­lichen Grenzen des Kollegen/der Kollegin überschritten werden, z. B. sexuell bestimmter, aufge­drängter bzw. unerwünschter Körper­kontakt
  • Wieder­holte anzüg­liche Bemer­kungen, Witze oder Gesten, z. B. über körper­liche Vorzüge oder Schwächen in einem sexuellen Kontext
  • Stalking

Maßnahmen: Aufklärung und Prävention

Zu den erfor­der­lichen Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Bekämpfung von sexuellen Beläs­ti­gungen am Arbeits­platz gehört zunächst eine umfas­sende Aufklärung der Mitar­bei­te­rinnen und Mitar­beiter über den Tatbe­stand der sexuellen Beläs­tigung sowie über die angemes­senen Reaktionen der Betei­ligten und Sanktionen bei einer nachge­wie­senen sexuellen Beläs­tigung. Zur Infor­mation und Aufklärung werden dieser Verhal­tens­kodex und weitere Infor­ma­tionen intern kommu­ni­ziert und allge­meine Schulungen der Mitglieds­un­ter­nehmen und der Allianz Deutscher Produ­zenten – Film & Fernsehen veran­staltet. Dies gilt sowohl für unbefristet als auch für auf Produk­ti­ons­dauer beschäf­tigte Mitar­bei­te­rinnen und Mitar­beiter.

Maßnahmen: Vertrauliche Beratung

Die Mitar­bei­te­rinnen und Mitar­beiter haben im Falle einer möglichen sexuellen Beläs­tigung das Recht auf ein persön­liches, strikt vertraulich zu behan­delndes Beratungs­ge­spräch. Dafür stehen mindestens folgende Ansprechpartner(Innen) zur Verfügung:

  • Intern: betrieb­liche Beratungs- und Beschwer­de­stelle für Fälle möglicher sexueller Beläs­ti­gungen (vgl. auch § 13 AGG)
  • Extern: „Vertrau­ens­stelle gegen sexuelle Beläs­tigung und Gewalt“ (Arbeits­titel)
  • Extern: Antidis­kri­mi­nie­rungs­stelle des Bundes

Ablauf und Inhalt der Beratung sollten, wenn nicht besondere Gründe entge­gen­stehen, in Grund­zügen proto­kol­liert und gemäß aktueller Daten­schutz­re­ge­lungen aufbe­wahrt werden.

Maßnahmen: Reaktion und Sanktion

Die Allianz Deutscher Produ­zenten – Film & Fernsehen empfiehlt folgende Reaktionen und ggf. Sanktionen, je nach Schwere der möglichen Regel­ver­letzung:

  • Empfohlene Reaktion von Betrof­fenen und Zeug(Inn)en
    • Betroffene sowie Zeuginnen und Zeugen des Vorfalls sollten – am besten sofort – im Rahmen des Zumut­baren auf die Unzuläs­sigkeit des Verhaltens des Täters bzw. der Täterin hinweisen. Damit werden persön­liche Grenzen gesetzt und die Regel­ver­letzer in ihre Schranken verwiesen. Dabei sind die Zuschauer(Innen) eines Vorfalls aufge­rufen, die betroffene Person offen zu unter­stützen.
    • Betroffene und Zuschauer(Innen) werden ermutigt, derartige Vorfälle wenigstens in groben Zügen zu proto­kol­lieren. Dies hilft, auch in anderen Fällen bei dem/der selben möglichen Täter/Täterin zur Aufklärung von Fehlver­halten beizu­tragen, auch dann, wenn es sich um jeweils für sich genommen kleine Grenz­über­schrei­tungen handelt, die erst in ihrer Summe zu einer unzumut­baren Arbeits­si­tuation führen.
    • Vorge­setzte und Mitarbeiter(Innen) mit Perso­nal­ver­ant­wortung, z. B. Geschäfts­führung, Regie, Heads of Department, sind Vorbilder und stehen in einer beson­deren Verant­wortung, korri­gierend einzu­greifen, wenn sie Verhal­tens­weisen beobachten, die im Wider­spruch zu diesem Verhal­tens­kodex stehen.
  • Eine Aufklärung des Tatvor­wurfs ist erfor­derlich, wenn die Geschäfts­führung bzw. deren Vertreter(Innen) nicht Zeug(Inn)en des Vorfalls waren. Dies ist besonders bei Beschwerden schwierig, bei der/die Betroffene anonym bleiben möchte. Bei der Aufklärung des Sachver­halts sollten – soweit es die Vertrau­lichkeit erlaubt – auch dritte Personen befragt werden und der/die Beschul­digte mit den Vorwürfen konfron­tiert werden, um ihr/ihm die Möglichkeit zu geben, sich zu vertei­digen.
  • Gebotene Sanktionen je nach Schwere der sexuellen Beläs­tigung
    • Hinweis auf die sexuelle Beläs­tigung in der konkreten Situation und entspre­chende Ermahnung, dieses Verhalten nicht zu wieder­holen
    • Persön­liches Gespräch mit anschlie­ßender Drohung mit arbeits­recht­lichen Konse­quenzen
    • Formelle schrift­liche Abmahnung
    • Fristlose Kündigung
    • Straf­an­zeige bzw. Straf­antrag

Zusammenarbeit mit anderen Verbänden und Institutionen der Filmwirtschaft

Die Allianz Deutscher Produ­zenten – Film & Fernsehen arbeitet bei der Bekämpfung von sexueller Beläs­tigung in der deutschen Film- und Fernseh­wirt­schaft vertrau­ensvoll mit allen Mitglieds­un­ter­nehmen des Träger­vereins der Vertrau­ens­stelle gegen sexuelle Beläs­tigung und Gewalt mit. Sie ist in ständigem Austausch mit der Beauf­tragten der Bundes­re­gierung für Kultur und Medien, anderen zustän­digen Behörden, den öffentlich-recht­lichen Sendern, sowie dem VAUNET – Verband privater Medien.