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Verhaltenskodex Produktplatzierungen: „Erst das Drehbuch, dann das Placement“

Seit dem Inkraft­treten der 13. Änderung des Rundfunk­staats­ver­trags im Frühjahr 2010 dürfen bei Privat­sendern in fiktio­nalen Programmen, Sport- und Unter­hal­tungs­sen­dungen bezahlte Produkt­plat­zie­rungen gezeigt werden. In einer Proto­kol­lerklärung zum Rundfunk­staats­vertrag haben die Länder von den Rundfunk­ver­an­staltern gefordert, mit Verbänden der werbe­trei­benden Wirtschaft und den Produ­zenten einen Verhal­tens­kodex zu verein­baren. Dieser Verhaltens­kodex zwischen den Rundfunk­ver­an­staltern im Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT), der Produ­zen­ten­al­lianz sowie den entsprechen­den Branchen im Zentral­verband der Deutschen Werbe­wirt­schaft (ZAW) liegt nun vor. Kern des Kodex ist die Absicherung der redak­tio­nellen Freiheit der Programm­krea­tiven. Dies wird u.a. durch einen vorge­schriebenen Ablauf der Programm­ent­wicklung erreicht – nach dem Prinzip: erst das Drehbuch, dann erst ein mögliches Placement. Damit soll verhindert werden, dass Geschichten um Produkte herum entwi­ckelt werden, wie dies in den USA teilweise bereits der Fall ist.

„In Zeiten sinkender Programm­budgets können Einnahmen aus Produkt­plat­zierung künftig zur Randfi­nan­zierung von Programmen beitragen,“ sagt Alexander Thies, Vorsit­zender des Produ­zen­ten­al­lianz-Gesamt­vor­stands. „Die Voraus­setzung dafür ist aller­dings, dass mit Sendern und der Werbe­wirt­schaft detail­liert abgestimmt ist, was geht – und was nicht. Das haben wir mit dem Verhal­tens­kodex jetzt erreicht.“

Zum Download: Verhal­tens­kodex Produkt­plat­zierung