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Vorschlag der Monopolkommission zur Aufhebung der Werbezeitbeschränkungen im TV

Plan zur Ausweitung des AV-Online-Angebots der Öffentlich-Recht­lichen bspw. in Form europäi­scher Filme und Serien könne zu einer Verdrängung privater Wettbe­werber führen

Die Monopol­kom­mission schlägt vor, die gesetz­lichen Regeln für klassi­sches Fernsehen und audio­vi­suelle Online-Angebote wie Netflix und Youtube stärker zu verein­heit­lichen, berichtet Horizont. Das geht aus dem jüngsten Gutachten des Beratungs­gre­miums der Bundes­re­gierung hervor. So fordert die Kommission unter anderem eine Aufhebung der Werbe­zeit­be­schrän­kungen für das klassische Fernsehen.

Auszug: „In Anbetracht der zahlreichen privat­wirt­schaft­lichen Online-Angebote sollten sich die beitrags­fi­nan­zierten Rundfunk­an­stalten zudem auf sogenannte "Public-Value"-Inhalte fokus­sieren: "Die Online-Angebote der öffentlich-recht­lichen Rundfunk­an­stalten sollten vor allem Inhalte von beson­derer gesell­schaft­licher und kultu­reller Relevanz umfassen, die von privaten Anbietern nicht in einem ausrei­chendem Maße angeboten werden", so der Vorsit­zende der Monopol­kom­mission Achim Wambach. Die geplante Ausweitung des audio­vi­su­ellen Online-Angebots der Öffentlich-Recht­lichen zum Beispiel in Form europäi­scher Filme und Serien könne ansonsten zu einer Verdrängung privater Wettbe­werber führen.“ Der ganze Artikel von David Hein bei Horizont Online: Monopol­kom­mission will Werbe­zeit­be­schrän­kungen im TV aufheben
(frei zugänglich)