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WDR-Rundfunkrat will Rundfunk-Begriff „dringend“ neu definieren

Der WDR-Rundfunkrat habe sich für eine Neude­fi­nition des Rundfunk-Begriffs im neu zu beschlie­ßenden 13. Rundfunk­än­de­rungs­staats­vertrag der Länder ausge­sprochen, teilt der Westdeutsche Rundfunk mit. Das Gremium habe auf die EU-Richt­linie für audio­vi­suelle Medien (AVM-Richt­linie) verwiesen, die alle elektro­ni­schen Medien­an­gebote unabhängig von ihrer techni­schen Verbrei­tungsart erfasst und auf die Meinungs­re­levanz eines Angebots abhebt: Rundfunkrat hält Neude­fi­nition des Rundfunk-Begriffs für dringend erfor­derlich (frei zugänglich)