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Wissenschaftlicher Beirat des Bundesfinanzministeriums: Überlegungen für eine Abkehr von der generellen Rundfunkgebühr

Der Rundfunk­beitrag habe 2014 unbeschadet überstanden, sämtliche Prozesse, die insbe­sondere gegen das Erhebungs­modell des Beitrags für die öffentlich-recht­lichen Sender angestrengt wurden, seien verloren gegangen, schrieb Joachim Huber am 29. Dezember im Tages­spiegel. „Überra­schen­der­weise“ habe sich nun der wissen­schaft­liche Beirat beim Bundes­fi­nanz­mi­nis­terium über das Thema gebeugt und ein Gutachten vorgelegt, in dem Überle­gungen für eine Abkehr von der generellen Rundfunk­gebühr angestellt würden.  Das Gremium schlage vor, die öffentlich-recht­lichen Sender sollten künftig nur noch für solche Sendungen zuständig sein, die Private „nicht von sich aus anbieten würden“. Ein Sprecher des Bundes­fi­nanz­mi­nis­te­riums habe die kurz vor Weihnachten veröf­fent­lichten Empfeh­lungen am Montag nicht kommen­tieren wollen und gesagt, das Gutachten sei nicht im Auftrag des Minis­te­riums erstellt worden: „Der wissen­schaft­liche Beirat sucht sich seine Themen selbst aus.“ Rundfunk­beitrag abschaffen (frei zugänglich)

In der Frank­furter Allge­meinen vom 26. Dezember schrieb Michael Hanfeld, die Profes­soren, die dem Finanz­mi­nister zuarbeiten, könnten noch so viele Ausar­bei­tungen zum öffentlich-recht­lichen Rundfunk vorlegen – „Bedeutung kommt ihnen nicht zu“. Denn der Rundfunk sei in Deutschland Länder­sache, die Minis­ter­prä­si­denten der Länder würden den Ratschlag aus Berlin nicht einmal zur Kenntnis nehmen: Die Bescherung fällt aus (frei zugänglich)

Auf den Seiten des Bundes­mi­nis­te­riums für Finanzen: Gutachten „Öffentlich-recht­liche Medien – Aufgabe und Finan­zierung“  (frei zugänglich)