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ZAK: YouTube-Videos in Dauerschleife sind „zulassungspflichtiger Rundfunk“

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medien­an­stalten sei in ihrer Sitzung am 21. März 2017 zu dem Schluss gekommen, dass das Internet-Angebot „PietS­mietTV“ als zulas­sungs­pflich­tiger Rundfunk einzu­stufen ist, meldet das Institut für Urheber- und Medien­recht. „PietS­mietTV“ sei ein Streaming-Kanal, auf dem Zuschauer in Dauer­schleife sogenannte Let’s Plays sehen können. Die Kommission drohe damit, „PietS­mietTV“ zu unter­sagen, wenn bis zum 30. April kein Zulas­sungs­antrag bei der zustän­digen Landes­me­di­en­an­stalt gestellt wird. Angesichts der zuneh­menden Fälle von rundfunk­ähn­lichen Internet-Strea­ming­an­ge­boten befasse sich die ZAK derzeit verstärkt mit diesem Themen­komplex. „Das Netz ist voll von rundfunk­ähn­lichen Angeboten. Daher sollte es hier zeitnah zu einer Anpassung der Gesetze kommen,“ habe der ZAK-Vorsit­zende Siegfried Schneider gesagt: ZAK: Twitch-Kanal „PietS­mietTV“ ist zulas­sungs­pflich­tiges Rundfunk­an­gebot (frei zugänglich)

PietSmiet-Geschäfts­führer Peter Smits sagte gegenüber DWDL.de, PietS­mietTV spiele einfach seine Youtube-Videos in Dauer­schleife ab. Die Entscheidung der ZAK verdeut­liche nur, „dass eine Anpassung des Rundfunk­staats­ver­trags bitter nötig ist.“ – ZAK beanstandet Let’s-Play-Angebot PietS­mietTV (frei zugänglich)

Zur ZAK-Presse­mit­teilung auf den Seiten der Medien­an­stalten: ZAK beanstandet Verbreitung des Let’s-Play-Angebots „PietS­mietTV“ per Internet-Stream (frei zugänglich)