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15. RÄStV: Arbeitsentwurf veröffentlicht

Ein Entwurf für die geplante Reform der Rundfunk­ge­bühren sei auf der Website der rheinland-pfälzi­schen Staats­kanzlei veröf­fent­licht worden, meldet Heise online. Zentraler Punkt der Reform sei, dass künftig die Rundfunk­gebühr nicht mehr geräte­ab­hängig, sondern pro Haushalt entrichtet werden soll. Wirtschafts­ver­bände hätten das neue Gebüh­ren­modell kriti­siert, viele Unter­nehmen würden dadurch stärker belastet als bisher: Entwurf für Reform der Rundfunk­ge­bühren veröf­fent­licht (frei zugänglich)

Zum Vertragstext auf den Seiten der Staats­kanzlei Rheinland-Pfalz: Arbeits­entwurf – Fünzehnter Staats­vertrag zur Änderung rundfunk­recht­licher Staats­ver­träge (Fünfzehnter Rundfunk­än­de­rungs­staats­vertrag) (Link auf PDF-Dokument frei zugänglich)