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25 Jahre „Staatsvertrag zur Neuordnung des Rundfunkwesens“

Deutsch­land­radio Kultur bringt ein Kalen­der­blatt zum „Staats­vertrag zur Neuordnung des Rundfunk­wesens“, der am 3. April 1987 beschlossen wurde. Mit der Zulassung privater Anbieter habe 1984 der Aufstieg des Privat­fern­sehens begonnen, schreibt Hartmut Goege. Mehrere Rundfunk­ur­teile seien zu dem Schluss gekommen, dass privater Rundfunk nur existieren dürfe, wenn die Grund­ver­sorgung durch den öffentlich-recht­lichen Rundfunk garan­tiert würde. Am 3. April 1987 sei dies in einem Rundfunk­staats­vertrag beschlossen worden: Die Anfänge des Privat­fern­sehens (frei zugänglich)