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7 Grundsätze für einen guten Pitch

von denen Sender und Produzent profi­tieren können

I. Begrenzung der Teilnehmerzahlen

Die Teilnehmer sollten je nach Genre begrenzt werden, z.B. auf 4–5 Teilnehmer bei Dokumen­ta­tionen. Dies hält die Kosten aller Betei­ligten im Rahmen und erhöht die Chancen einer Kommu­ni­kation über Inhalte. „Massen­pitches“ ermög­lichen keine kreative Inter­aktion zwischen Sender­re­daktion und Produk­ti­ons­un­ter­nehmen und zeugen oft von mangelnder Ernst­haf­tigkeit der Ausschreibung.

II. Transparentes Procedere

Für das Procedere vor und nach dem Pitch sollten klare Rahmen­be­din­gungen und Fristen an die Teilnehmer kommu­ni­ziert werden, z.B.: Wie ist die Frist für das Erstge­spräch? Wann wird die Entscheidung gefällt? Welche anderen Teilnehmer wurden einge­laden? Bei fehlendem Interesse des Senders: Was ist der Grund für die Ablehnung und wann ist mit einer Freigabe des Formats bzw. des Konzepts zu rechnen?

III. Konkrete Vorgaben

Für einen möglichst effizi­enten und zielge­nauen Pitch sind konkrete Vorgaben des Senders unabdingbar. Die Ausschreibung sollte daher Infor­ma­tionen enthalten bezüglich des zur Verfügung stehenden Budgets (Größen­ordnung), der Länge, des Formats, des Sende­platzes, des einzu­rei­chenden Materials (z.B. Exposé von bis zu 3 Seiten) und der Bewer­tungs­kri­terien im Einzelnen.

IV. Sichere Finanzierung und sicherer Sendeplatz

Sender­intern ist vor Ausschreibung eines Pitches sicher zu stellen, dass für das ausge­schriebene Format sowohl Sende­platz als auch Finan­zierung für Entwicklung und Produktion gewähr­leistet sind. Pitchings „ins Blaue hinein“, sind nicht nur unseriös, sondern stellen für den Produ­zenten eine finan­zielle und perso­nelle Belastung dar.

V. Honorierung

Die Teilnahme an einem Pitch mit hohen Anfor­de­rungen an das zu liefernde Material und/oder die exklusive Option für den Sender, sich für eine gewisse Zeit die Entscheidung über den Stoff/das Format vorzu­be­halten, sollten durch eine Teilnahme- oder Options­gebühr honoriert werden.

VI. Ideenschutz

Bei einem Pitch sind Urheber­recht und Format­schutz zu beachten, z.B. durch eine Vertrau­lich­keits­ver­ein­barung, die sicher­stellt, dass die Programmidee nicht ohne Zustimmung des Produ­zenten verwendet wird.

VII. Einheitliche und fortlaufende Betreuung

Sowohl auf Produ­zenten- als auch auf Sender­seite sind die jewei­ligen für die Betreuung des Projekts zustän­digen Ansprechpartner/innen zu benennen. Diese sollten eine kreative Weiter­ent­wicklung von Stoff bzw. Format ermög­lichen.