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Schleichwerbung: Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts besteht Anspruch auf Gegendarstellung

Als der „Spiegel“ über Schleich­werbung bei „Wetten, dass ..?“ berichtete, wollte sich Thomas Gottschalk nicht äußern. Eine Gegen­dar­stellung durfte er nachher aber verlangen, sagt das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt. Gegen­dar­stellung muss sein

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