Allgemeines

Schleich­werbung: Laut einem Urteil des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts besteht Anspruch auf Gegen­dar­stellung

Als der „Spiegel“ über Schleich­werbung bei „Wetten, dass ..?“ berichtete, wollte sich Thomas Gottschalk nicht äußern. Eine Gegen­dar­stellung durfte er nachher aber verlangen, sagt das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt. Gegen­dar­stellung muss sein

(frei zugänglich)