[Archiv] News bis 31.12.2021

„Amazonas“-Verbot bestätigt

RTL und ProSiebenSat.1 müssten ihre Pläne für ein gemein­sames Video­portal („Amazonas“) im Internet wohl begraben, meldet Spiegel online. Das Oberlan­des­ge­richt Düsseldorf habe am Mittwoch eine Unter­sa­gungs­ver­fügung des Bundes­kar­tell­amtes bestätigt: RTL und ProSiebenSat.1 scheitern vor Gericht (frei zugänglich)

Bereits im März 2011 habe das Bundes­kar­tellamt das Vorhaben von RTL und Pro Sieben Sat.1 untersagt, weil „die Gründung der gemein­samen Plattform in der konkret geplanten Form das markt­be­herr­schende Duopol der beiden Sender­gruppen auf dem Markt für Fernseh­werbung weiter verstärkt hätte“, schreibt Katharina Riehl in der Süddeut­schen Zeitung. Im Kern sei es um die Frage gegangen, wie offen das Portal der beiden Privat­fern­seh­kon­zerne für andere Video-on-Demand-Angebote wäre. Das Amt habe zudem gefordert, dass die Betreiber anderen Inhalte-Anbietern keine „einschrän­kenden Vorgaben zu Verfüg­bar­keits­dauer, -zeitpunkt und zur Qualität der Angebote“ machen. Die Sender seien jedoch nicht bereit gewesen, die geplante Plattform soweit zu öffnen: Filmriss (SZ vom 09.08.2012 – Medien­seite)

Die Entscheidung sei ein Signal auch für „Germany’s Gold“, schreiben Markus Ehrenberg und Joachim Huber im Tages­spiegel. Das gerichtlich bestä­tigte Verbot von „Amazonas“ durch das Bundes­kar­tellamt werde seinen Einfluss auf „Germany’s Gold“ haben. Sollte es auch. Der VoD-Nutzer wolle sich nicht um verschiedene Sender-Platt­formen kümmern, „er will Inhalte sehen.“ Deshalb müsse es auch im Interesse von „Germany’s Gold“ sein, dass RTL und ProSiebenSat.1 mit ins Boot kommen: Völlig offen (frei zugänglich)

Ein Sprecher der Medien­gruppe RTL Deutschland habe betont, man halte die geplante Plattform nach wie vor für wettbe­werbs­rechtlich unbedenklich, berichtet das Handels­blatt. Beide Sender wollten nun zunächst die Urteils­be­gründung prüfen und dann über das weitere Vorgehen entscheiden. Das Gericht habe zwar eine Rechts­be­schwerde nicht zugelassen, doch könnten die Sender gegen diese Entscheidung noch Nicht­zu­las­sungs­be­schwerde beim Bundes­ge­richtshof einlegen: Gericht stoppt Online-Pläne von RTL und ProSiebenSat.1 (frei zugänglich)

Im Kommentar in der Frank­furter Allge­meinen schreibt Michael Hanfeld, frappierend sei, dass die Kartell­wächter und die Juristen die größten Internet-Player gar nicht auf dem Zettel hätten: Google/Youtube, Apple, Microsoft oder Facebook. Die Einnahmen der Seder­gruppen Sender­gruppen ProSiebenSat.1 und RTL nähmen sich bescheiden aus neben den Erlösen des Online-Weltmeisters Google. Die hiesigen Regulierer „bleiben bei ihrem kleinen Karo“. Für global agierende Inter­net­kon­zerne sei das ganz wunderbar. Neben der Piraten-Partei seien die Klein­staater der föderalen Medien­auf­sicht made in Germany ihre nützlichsten Helfer: Kleines Karo (FAZ vom 9.8.2012 – Medien­seite)