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Pressemitteilung

Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände fordern deutliches Bekenntnis zu Unterhaltung als Kernelement des öffentlich-rechtlichen Auftrages

Produ­zen­ten­al­lianz, BFFS und ver.di gemeinsam gegen Reform­vor­schläge, den Schwer­punkt­auftrag des öffentlich-recht­lichen Rundfunks auf die Bereiche Kultur, Bildung und Infor­mation zu reduzieren – Verbände sehen Vielfalts­si­cherung beein­trächtigt – Vorschläge nicht in Einklang mit Recht­spre­chung des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts – rechtlich schwerer zu definie­render Kultur­be­griff würde poten­ziell zu Lasten in der Unter­haltung tätiger Produk­ti­ons­un­ter­nehmen gehen

13. Juli 2018 – Die Allianz Deutscher Produ­zenten – Film und Fernsehen e.V. (Produ­zen­ten­al­lianz), der Bundes­verband Schau­spiel e.V. (BFFS) und die Vereinte Dienst­leis­tungs­ge­werk­schaft (ver.di) sprechen sich ausdrücklich gegen jüngste Reform­vor­schläge aus, den Schwer­punkt­auftrag des öffentlich-recht­lichen Rundfunks auf die Bereiche Kultur, Bildung und Infor­mation zu reduzieren. Gemeinsam verweisen die Arbeit­nehmer- und Arbeit­ge­ber­ver­bände nachdrücklich auf die besondere Bedeutung des Bereichs Unter­haltung als Programmkern im öffentlich-recht­lichen Rundfunk.

Die Verbände stellen heraus, dass eine solche staat­ver­traglich festge­schriebene Reduzierung des Programm­auf­trages die Vielfalts­si­cherung in Deutschland beein­träch­tigen würde und mit der Recht­spre­chung des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts nicht in Einklang zu bringen ist. Vor deren Hinter­grund wird in § 11 Abs. 1 des Rundfunk­staats­ver­trages festge­halten, dass die Angebote des öffentlich-recht­lichen Rundfunks der Bildung, der Infor­mation, der Beratung und der Unter­haltung zu dienen haben, weil nur so der Rundfunk als Faktor freier indivi­du­eller und öffent­licher Meinungs­bildung wirken kann. Zudem entstünde durch die Reduzierung des Schwer­punkt­auf­trages auf die Bereiche Kultur, Bildung und Infor­mation die Schwie­rigkeit, den Inhalt des Kultur­auf­trages konkret zu bestimmen. Denn der Kultur­be­griff ist schwer rechtlich zu definieren und die Trenn­linie zwischen Kultur und Unter­haltung kann nicht scharf gezogen werden. Dies würde poten­ziell zu Lasten der im Bereich der Unter­haltung tätigen Produk­ti­ons­un­ter­nehmen gehen.

Alexander Thies, Vorsit­zender der Produ­zen­ten­al­lianz: „Die Unter­haltung aus der Aufzählung des Schwer­punkt­auf­trages des öffentlich-recht­lichen Rundfunks zu entfernen, wäre für die deutsche Produk­ti­ons­wirt­schaft ein fatales Signal. Fakt ist: Zahlreiche Arbeits­plätze der Kreativ­wirt­schaft werden durch eine Vielzahl von Unter­hal­tungs­pro­grammen gesichert, bei denen die Abgrenzung zwischen Kultur und Unter­haltung nur schwerlich gelingt. Mit Unsicher­heiten in der Abgrenzung eines öffentlich-recht­lichen Rundfunk­auf­trages würde der Produk­ti­ons­wirt­schaft in Deutschland ein massiver Nachteil, auch im inter­na­tio­nalen Wettbewerb, entstehen. Wir fordern daher, Unter­hal­tungs­pro­gramme im Interesse der Vielfalts­si­cherung auch weiterhin als Kernbe­stand des öffentlich-recht­lichen Auftrages zu belassen.“

Heinrich Schaf­meister, Vorstands­mit­glied des Bundes­ver­bandes Schau­spiel: „Unter­haltung ist die Kunst, mit der wir viele Menschen erreichen, sie zusam­men­führen und ihnen Bildung, Infor­mation und auch Lebens­be­ratung in spiele­ri­scher Form näher­bringen. Wer in diesen Zeiten die Unter­haltung vom Auftrag des öffentlich-recht­lichen Rundfunks ausklammern will, schwächt seine Ausstrah­lungs­kraft, schwächt den Zusam­menhalt unserer vielfäl­tigen demokra­ti­schen Gesell­schaft, und spielt letztlich jenen Kräften in die Hände, die uns mit Fehlin­for­ma­tionen verblöden und eine Kultur des Hasses etablieren wollen.“

Frank Werneke, stell­ver­tre­tender Vorsit­zender der Vereinten Dienst­leis­tungs­ge­werk­schaft: „Der öffentlich-recht­liche Rundfunk soll die gesamte Gesell­schaft erreichen und dort zur demokra­ti­schen Willens­bildung beitragen. Zu seinem Programm­auftrag gehört deshalb zwingend die Unter­haltung. Nur so lässt sich ein relevantes und vielfäl­tiges Angebot für alle Beitrags­zah­le­rinnen und Beitrags­zahler sicher­stellen. Wer den Auftrag beschneidet, macht die Öffentlich-Recht­lichen zu Nischen­sendern und gefährdet darüber hinaus die Arbeits­plätze unzäh­liger Menschen, die an der öffentlich-recht­lichen Produk­ti­ons­land­schaft hängen.“

Die Allianz Deutscher Produ­zenten – Film & Fernsehen ist die maßgeb­liche Inter­es­sen­ver­tretung der deutschen Produ­zenten von Film-, Fernseh- und anderen audio­vi­su­ellen Werken. Sie vereint rund 250 Produk­ti­ons­un­ter­nehmen aus den Bereichen Animation, Dokumen­tation, Kinofilm, TV-Enter­tainment, TV-Fiktion und Werbung.

BFFS steht für Bühne, Film, Fernsehen, Sprache. Gegründet 2006, ist der BFFS mit seinen über 3.000 Schau­spie­le­rinnen und Schau­spielern Berufs­ver­tretung – Verband und Gewerk­schaft – in der deutschen Film-, Fernseh- und Theater­land­schaft und die größte nationale Schau­spie­ler­or­ga­ni­sation.