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Bewährungsstrafe für Doris Heinze: Nachlese

Die Staats­an­walt­schaft habe drei Jahre Haft gefordert, aber das Hamburger Landge­richt sei deutlich unter diesem Antrag geblieben, berichtete Spiegel online zum Ende des Heinze-Prozesses. Die Kammer habe die ehemalige NDR-Fernseh­film­chefin Doris J. Heinze zu einer Freiheits­strafe von einem Jahr und zehn Monaten verur­teilt und das Strafmaß auf Bewährung ausge­setzt. Das Gericht habe es am Montag (8.10.2012) als erwiesen angesehen, dass die 63-Jährige dem NDR als Filmchefin mehrere Drehbücher von sich und ihrem Mann unter Pseudonym unter­ge­schoben hatte. Heinzes ebenfalls angeklagter Ehemann und eine Filmpro­du­zentin hätten Geldstrafen erhalten: Bewäh­rungs­strafe für NDR-Fernseh­film­chefin Doris Heinze (frei zugänglich)

Die Drehbuch­affäre sei bereits vor drei Jahren aufge­deckt worden, schrieb Ilka Kreutz­träger in der tages­zeitung. Heinze sei damals fristlos gekündigt worden und habe Schaden­ersatz an den NDR zahlen müssen. Ob das Kapitel nun abgeschlossen ist, liege bei Staats­an­walt­schaft und Vertei­digung, denen es offen­stehe, in Revision zu gehen: Ende ohne Schrecken (frei zugänglich)

Im Prozess hätten Heinze und Strobel zugegeben, alias „Marie Funder“ und „Niklas Becker“ Drehbücher verfasst zu haben, schrieb Charlotte Frank in der Süddeut­schen Zeitung, Heinze habe zudem erklärt, diese Bücher beim NDR einge­schleust und dafür ihre einfluss­reiche Position ausge­nutzt zu haben. Dennoch habe der Vorsit­zende Richter Volker Bruns in seiner Urteils­be­gründung den Aufbau eines „Systems der Selbst­be­dienung auf Kosten der Gebüh­ren­zahler“ verneint, das die Staats­an­wältin den Angeklagten in ihrem Plädoyer vorge­worfen hatte. Es seien „nicht einfach Brief­um­schläge mit Geld über den Tisch gewandert, ohne dass eine Leistung erbracht“ worden sei. Zur Veran­schau­li­chung habe Bruns den Fall einer Straßen­bau­be­hörde heran­ge­zogen, „die auf gewun­denen Wegen Aufträge vergibt: ‚Es kann trotzdem sein, dass eine gute Straße gebaut wird.‘“ Gewundene Wege (SZ vom 9.10.2012 – Medien­seite)

Bruns habe sich vom Vorwurf der Anklage distan­ziert, hier sei ein „System der Selbst­be­dienung“ geschaffen worden, schrieb Andreas Nefzger in der Frank­furter Allge­meinen, dem Richter zufolge habe sich die Drehbuch­affäre von anderen Korrup­ti­ons­fällen unter­schieden, weil es nicht um bloße Selbst­be­rei­cherung oder Schmier­geld­zah­lungen ohne Gegen­leistung gegangen sei. „Es kam Frau Heinze darauf an, selbst zu schreiben und ihrem Mann das Schreiben zu ermög­lichen.“ Damit sei das Gericht teilweise den Schil­de­rungen der Angeklagten gefolgt, die im Prozess beteuert hatten, ihnen sei es vor allem darum gegangen, gute Filme zu machen: Selbst­be­dienung auf Kosten der Gebüh­ren­zahler (frei zugänglich)

Im Leitar­tikel in der Funkkor­re­spondenz schrieb René Martens, im Vergleich zum vom BGH bestä­tigten Urteil des Landge­richts Frankfurt für Jürgen Emig (der mehr als eine halbe Million Euro in die eigene Tasche habe fließen lassen), das zwei Jahre und acht Monate Gefängnis ohne Bewährung laute, sei die Bewäh­rungs­strafe für Doris Heinze durchaus verhält­nis­mäßig. Neben der juris­ti­schen Schuld Heinzes gehe es in dieser Sache aber auch um Schuld­fragen, die ein Gericht nicht abhandeln kann: „Was ist mit den anspruchs­vollen Filmen, die hätten gedreht werden können, wenn das dafür benötigte Geld im Etat von Heinzes Abteilung nicht in Stoffe geflossen wäre, die die Eheleute Heinze-Strobel entwi­ckelt hatten?“ Tage vor Gericht (frei zugänglich)